Auf die Erstattung von VerdienstausfÀllen durch QuarantÀne sind 360.000 AntrÀge gestellt worden
19.02.2021 - 06:23:20
Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage von der Bundestagsfraktion der FDP geantwortet. DarĂŒber berichtet die "Welt" in der Ausgabe am Freitag, 19. Februar 2021. Aus der Antwort geht hervor, dass von Anfang Mai 2020 bis Ende Januar des laufenden Jahres lediglich etwas ĂŒber 360.000 AntrĂ€ge auf eine EntschĂ€digung gemÀà dem Gesetz fĂŒr Infektionsschutz auf einem Onlineportal von den zustĂ€ndigen Behörden eingegangen sind.
Nahezu 115.000 AntrĂ€ge, und das sind fast die meisten, sind im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen eingegangen. Am wenigsten Antrage mit 2.500 hat es in Bremen gegeben. Mittlerweile sind in ganz Deutschland seit Beginn der Pandemie knapp 2,3 Millionen von Covid-19 infizierten Personen gemeldet, sodass die Zahl von den Berechtigten auf Anspruch höher liegt. GemÀà dem Infektionsschutzgesetz haben die Arbeitgeber dann einen Anspruch auf Ersatz, wenn die BeschĂ€ftigten der Arbeit nicht mehr nachkommen können, weil ihnen eine QuarantĂ€ne verordnet worden ist. Arbeitgeber können sich nach der Vorleistung im Anschluss den Betrag zurĂŒckerstatten lassen.
Die Regelung ist im FrĂŒhjahr des vergangenen Jahres um die betroffenen Eltern erweitert worden. Darunter fallen BeschĂ€ftigte, welche sich aufgrund der SchlieĂung von den Schulen, verordnet durch die Behörden, um die Kinder kĂŒmmern mĂŒssen. Deren Arbeitgeber können sich das Geld fĂŒr den Arbeitsausfall teilweise zurĂŒckholen, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung gefunden werden konnte. Jedoch beziehen sich die Zahlen der Bundesregierung lediglich auf die AntrĂ€ge, welche ĂŒber das dafĂŒr vorgesehene Onlineportal gestellt wurden, sodass die Zahl der effektiv eingegangenen AntrĂ€ge noch höher liegen dĂŒrfte. Nicht am Onlineportal teil nehmen Berlin, Bayern, Sachsen und Hamburg. Erst seit wenigen Wochen ist ThĂŒringen dabei. In der Antwort der Bundesregierung heiĂt es, dass AuftrĂ€ge in den nicht teilnehmenden LĂ€ndern sowie in Papierform aufgrund der ZustĂ€ndigkeit von den LĂ€ndern im System nicht erfasst werden. FĂŒr die Betreuung sind bundesweit fĂŒr die Bearbeitung der AntrĂ€ge ĂŒber 60 einzelne Behörden zustĂ€ndig.
Die ZurĂŒckhaltung von der Bundesregierung wird von der Opposition scharf kritisiert. GegenĂŒber der Zeitung sagte Katrin Helling-Plahr, Abgeordnete des Bundestags sowie FDP-Rechtspolitikerin, es scheine, als ob sich diese, wie bei den Wirtschaftshilfen, nicht fĂŒr die RealitĂ€t von den Betroffenen interessieren wĂŒrde. Zu der BekĂ€mpfung von Covid-19 und den folgen wĂŒrde erneut eine gesamte Strategie fehlen. FĂŒr das gesamte Handeln von der Bundesregierung sei das Flickenwerk in Bezug auf die Verantwortlichkeiten symptomatisch. Die Abgeordnete des Bundestags sagte weiter, dass sich die Regierung des Bundes fragen sollte, welches Signal sie damit an die Berechtigten auf Anspruch senden wĂŒrde. Katrin Helling-Plahr hat die Bundesregierung zur Schaffung einer effizienten und unbĂŒrokratischen Hilfe durch das Infektionsschutzgesetz aufgefordert.
Nahezu 115.000 AntrĂ€ge, und das sind fast die meisten, sind im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen eingegangen. Am wenigsten Antrage mit 2.500 hat es in Bremen gegeben. Mittlerweile sind in ganz Deutschland seit Beginn der Pandemie knapp 2,3 Millionen von Covid-19 infizierten Personen gemeldet, sodass die Zahl von den Berechtigten auf Anspruch höher liegt. GemÀà dem Infektionsschutzgesetz haben die Arbeitgeber dann einen Anspruch auf Ersatz, wenn die BeschĂ€ftigten der Arbeit nicht mehr nachkommen können, weil ihnen eine QuarantĂ€ne verordnet worden ist. Arbeitgeber können sich nach der Vorleistung im Anschluss den Betrag zurĂŒckerstatten lassen.
Die Regelung ist im FrĂŒhjahr des vergangenen Jahres um die betroffenen Eltern erweitert worden. Darunter fallen BeschĂ€ftigte, welche sich aufgrund der SchlieĂung von den Schulen, verordnet durch die Behörden, um die Kinder kĂŒmmern mĂŒssen. Deren Arbeitgeber können sich das Geld fĂŒr den Arbeitsausfall teilweise zurĂŒckholen, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung gefunden werden konnte. Jedoch beziehen sich die Zahlen der Bundesregierung lediglich auf die AntrĂ€ge, welche ĂŒber das dafĂŒr vorgesehene Onlineportal gestellt wurden, sodass die Zahl der effektiv eingegangenen AntrĂ€ge noch höher liegen dĂŒrfte. Nicht am Onlineportal teil nehmen Berlin, Bayern, Sachsen und Hamburg. Erst seit wenigen Wochen ist ThĂŒringen dabei. In der Antwort der Bundesregierung heiĂt es, dass AuftrĂ€ge in den nicht teilnehmenden LĂ€ndern sowie in Papierform aufgrund der ZustĂ€ndigkeit von den LĂ€ndern im System nicht erfasst werden. FĂŒr die Betreuung sind bundesweit fĂŒr die Bearbeitung der AntrĂ€ge ĂŒber 60 einzelne Behörden zustĂ€ndig.
Die ZurĂŒckhaltung von der Bundesregierung wird von der Opposition scharf kritisiert. GegenĂŒber der Zeitung sagte Katrin Helling-Plahr, Abgeordnete des Bundestags sowie FDP-Rechtspolitikerin, es scheine, als ob sich diese, wie bei den Wirtschaftshilfen, nicht fĂŒr die RealitĂ€t von den Betroffenen interessieren wĂŒrde. Zu der BekĂ€mpfung von Covid-19 und den folgen wĂŒrde erneut eine gesamte Strategie fehlen. FĂŒr das gesamte Handeln von der Bundesregierung sei das Flickenwerk in Bezug auf die Verantwortlichkeiten symptomatisch. Die Abgeordnete des Bundestags sagte weiter, dass sich die Regierung des Bundes fragen sollte, welches Signal sie damit an die Berechtigten auf Anspruch senden wĂŒrde. Katrin Helling-Plahr hat die Bundesregierung zur Schaffung einer effizienten und unbĂŒrokratischen Hilfe durch das Infektionsschutzgesetz aufgefordert.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile


