August Hanning in Haft: Bundestag untersucht mutmaßlichen BND-Spionagefall
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 12:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags will nach der Festnahme und Untersuchungshaft des früheren BND-Präsidenten August Hanning die Hintergründe des mutmaßlichen Spionagefalls und mögliche organisatorische Schwachstellen untersuchen.
Ad-hoc-Kontrolle soll Vorgang klären
Das Gremium teilte mit, es habe die schwerwiegenden Vorwürfe gegen Hanning und seinen früheren Büroleiter mit größter Besorgnis zur Kenntnis genommen und sich von der Bundesregierung umfassend berichten lassen. Der Ständige Bevollmächtigte des PKGr soll nun mit einer Ad-hoc-Kontrolle die Umstände zeitnah aufklären und dazu beitragen, strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen.
Dem Kontrollgremium gehören derzeit Abgeordnete von Union und SPD sowie der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz an. Der Bevollmächtigte kann Akten und Daten anfordern, Dienststellen betreten und Beschäftigte befragen.
Strafrechtliche Ermittlungen laufen weiter
Hanning und sein ehemaliger Büroleiter waren am Dienstag wegen Spionageverdachts festgenommen worden. Beide befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Der frühere Büroleiter soll Hanning interne BND-Dokumente gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt haben. Hanning soll die Unterlagen für seine Beratertätigkeit genutzt haben. Die strafrechtliche Aufklärung bleibt Sache des Generalbundesanwalts.
Kontrolle nur selten eingesetzt
Eine solche Ad-hoc-Kontrolle ist selten. Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hatte das PKGr den damaligen Ständigen Bevollmächtigten mit der Untersuchung der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des BND sowie der Behördenzusammenarbeit im Fall des späteren Attentäters Anis Amri beauftragt.
Die Geheimdienst-Kontrolleure hatten sich am Mittwoch von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse zu dem mutmaßlichen Spionagefall informieren lassen. Das Gremium tagt grundsätzlich geheim; lediglich einmal im Jahr findet eine öffentliche Befragung durch die Abgeordneten statt.
Empfehlungen aus dem Jahr 2023
Das PKGr verwies außerdem auf Empfehlungen an die Bundesregierung vom Mai 2023. Darin hatte das Gremium deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende ihrer Dienstzeit gefordert.
Zur Begründung hatte das Gremium auf die Gefahr hingewiesen, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden könnten.
Kontrolle neben dem Strafverfahren
Die Ad-hoc-Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums ergänzt die Ermittlungen des Generalbundesanwalts. Während die Strafverfolger mögliche individuelle Verfehlungen und die Herkunft sowie Verwendung der Dokumente untersuchen, soll der Ständige Bevollmächtigte des PKGr organisatorische Schwachstellen beim Umgang mit Verschlusssachen und bei der nachrichtendienstlichen Aufsicht prüfen.
Besondere Bedeutung hat dabei die lange zeitliche und institutionelle Verbindung der Beteiligten. Nach den bisher bekannten Angaben soll der frühere Büroleiter auch nach Hannings Amtszeit Zugriff auf sensible Informationen gehabt haben. Zugleich erinnerte das Gremium an Empfehlungen aus dem Jahr 2023, die strengere Transparenz- und Karenzregeln für ehemalige Spitzenbeamte mit sicherheitsrelevantem Wissen gefordert hatten.
Welche Folgen möglich sind
Für die parlamentarische Kontrolle steht damit nicht nur die Frage im Mittelpunkt, ob einzelne Dokumente unrechtmäßig weitergegeben oder genutzt wurden. Zu klären ist auch, ob Zugriffsrechte, interne Prüfungen und Regeln für Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst ausreichend waren. Der Bevollmächtigte kann dafür Akten und Daten anfordern, Dienststellen betreten und Beschäftigte befragen.
Die Untersuchungshaft ersetzt kein Urteil; die strafrechtliche Bewertung bleibt dem zuständigen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vorbehalten. Politisch könnte der Fall jedoch zu verbindlicheren Regeln für ehemalige Geheimdienstchefs, längeren Karenzzeiten und einer engeren Kontrolle des Umgangs mit dienstlich erworbenem Wissen führen. Für Bürgerinnen und Bürger geht es damit auch um die Frage, wie der Staat seine geheimhaltungsbedürftigen Informationen schützt.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Der Bericht bestätige die Untersuchungshaft und ordne die Vorwürfe gegen Hanning sowie seinen früheren Büroleiter ein. Er hebe zusätzlich hervor, dass Hannings Anwalt den Besitz vertraulicher Unterlagen eingeräumt, eine Weitergabe zum Nachteil Deutschlands oder gegen Bezahlung aber bestritten habe; offen bleibe, ob und an wen Informationen ins Ausland gelangt seien.
Der Beitrag bestätige die Untersuchungshaft und richte den Schwerpunkt auf mögliche Geheimhaltungsverstöße während Hannings späterer Tätigkeit als Staatssekretär. Das Innenministerium prüfe demnach auch diesen Zeitraum; zugleich werde dargestellt, dass der frühere Mitarbeiter der Beihilfe verdächtigt werde und Hanning die Vorwürfe zurückweise.
Beide Berichte stellten die Untersuchungshaft und die Vorwürfe als Kern des Vorgangs dar. Der Tagesspiegel betone stärker die Verteidigung und die mögliche Weitergabe ins Ausland, während der Deutschlandfunk den Prüfauftrag des Innenministeriums während Hannings Zeit als Staatssekretär hervorhebe.
