Geywitz lehnt VerschÀrfung des Bauzwangs ab
31.12.2023 - 11:08:55 | dts-nachrichtenagentur.de"Wenn es doch vorkommt, sind die StĂ€dte mit stĂ€dtebaulichen VertrĂ€gen auch jetzt schon in der Lage, dagegen vorzugehen. Da sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf." Nötig sei allerdings, zusĂ€tzliches Bauland zu mobilisieren - "das gehen wir an", so Geywitz. Der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des StĂ€dtetags, Helmut Dedy, hatte vor wenigen Tagen verlangt, die Regelungen zum Baugebot konsequent zu vereinfachen: Die StĂ€dte sollten dieses Instrument - das es ihnen ermöglicht, GrundstĂŒckseigentĂŒmer zum Bauen zu zwingen - "deutlich leichter anwenden können". Bisher muss das Baugebot fĂŒr jeden Einzelfall begrĂŒndet werden. "Es wĂ€re ein groĂer Fortschritt, wenn StĂ€dte Baugebote gleich fĂŒr ein bestimmtes Gebiet festlegen können", sagte der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer den Funke-Zeitungen. Zugleich reklamierte Dedy fĂŒr die StĂ€dte ein Vorkaufsrecht fĂŒr alle GrundstĂŒcke im Stadtgebiet: "FĂŒr den Wohnungsbau, aber auch fĂŒr Transformationsprojekte wie Verkehrswende, WĂ€rmewende und die Klimaanpassung brauchen wir FlĂ€chen", sagte er. "Da können wir es uns nicht leisten, dass GrundstĂŒcke jahrelang brachliegen." DafĂŒr zeigte sich Geywitz grundsĂ€tzlich offen: "Das Vorkaufsrecht der Kommunen fĂŒr GrundstĂŒcke soll in der Novelle des Baugesetzbuches deutlich gestĂ€rkt werden", sagte sie. "Diese Novelle ist gerade in der FrĂŒhkoordinierung der Bundesregierung und soll 2024 kommen."
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