Bauschaum-Attacken: Angeklagte gestehen SchÀden an Hunderten Autos
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 11:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Prozess um Bauschaum-Attacken auf Hunderte Fahrzeuge in vier BundeslÀndern haben drei Angeklagte zum Auftakt am Landgericht Ulm ein umfassendes GestÀndnis abgelegt.
Autos in vier BundeslÀndern beschÀdigt
Die 18 und 22 Jahre alten MĂ€nner sowie die 21-jĂ€hrige Frau lieĂen ihre AnwĂ€lte erklĂ€ren, sie bedauerten die Taten zutiefst. Wegen gemeinschaftlicher SachbeschĂ€digung mĂŒssen sie sich vor Gericht verantworten.
Bislang hatten die Angeklagten die VorwĂŒrfe bestritten oder von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Gruppe soll im Dezember 2024 zahlreiche Fahrzeuge in Blaubeuren, Langenau und Ulm in Baden-WĂŒrttemberg, in Neu-Ulm in Bayern sowie in Schönefeld und Berlin beschĂ€digt haben.
Bauschaum und politische Aufkleber
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Bauschaum in die Abgasrohre der Autos gefĂŒllt zu haben. Zudem sollen sie Aufkleber mit dem Schriftzug âSEI GRĂNER!â und einem Bild des damaligen grĂŒnen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck angebracht haben.
Nach EinschÀtzung der Staatsanwaltschaft handelte es sich um einen Versuch, die Bundestagswahl 2025 zu beeinflussen. Ein Auftraggeber soll die Gruppe gezielt zu den Aktionen angestiftet und 100 Euro je beschÀdigtem Auto versprochen haben.
Auftraggeber nicht angeklagt
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz warnt seit LĂ€ngerem vor russischen Geheimdiensten, die fĂŒr Spionage und Sabotage sogenannte âWegwerf-Agentenâ anwerben. Damit sind keine offiziellen Geheimdienstmitarbeiter gemeint, sondern Personen, die fĂŒr einzelne Sabotage-, Propaganda- oder AusspĂ€haktionen eingesetzt werden.
Nach frĂŒheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte ein TatverdĂ€chtiger von einem mutmaĂlich serbischen Staatsangehörigen aus Russland als Auftraggeber berichtet. Der Richter stellte zum Prozessbeginn jedoch klar, dass mögliche Auftraggeber aus dem In- oder Ausland nicht Gegenstand des Verfahrens seien. Die Ermittlungen dazu seien ohne Ergebnis eingestellt worden.
Der 18-JĂ€hrige erklĂ€rte ĂŒber seinen Anwalt, ihm sei ein Auftraggeber nicht bekannt.
Sabotage als Mittel politischer Einflussnahme
Der Fall verbindet gewöhnliche SachbeschĂ€digung mit dem Versuch, eine politische Botschaft sichtbar im öffentlichen Raum zu platzieren. Die Aufkleber mit dem Slogan âSEI GRĂNER!â und dem Bild Robert Habecks sollten die beschĂ€digten Fahrzeuge erkennbar mit den GrĂŒnen verknĂŒpfen. Nach EinschĂ€tzung der Staatsanwaltschaft zielten die Aktionen damit nicht allein auf Eigentum, sondern auf die Wahrnehmung vor der Bundestagswahl 2025.
Das Muster der «Wegwerf-Agenten»
Die Sicherheitsbehörden ordnen angeworbene EinzeltĂ€ter, die fĂŒr begrenzte AuftrĂ€ge eingesetzt werden, seit LĂ€ngerem als Teil hybrider Bedrohungen ein. Der Vorteil fĂŒr mögliche Auftraggeber liegt darin, dass solche Akteure keine formelle Geheimdienstzugehörigkeit benötigen und nach einzelnen Aktionen vergleichsweise leicht ausgetauscht werden können. Das erschwert die AufklĂ€rung und erlaubt es, Verantwortlichkeit zu verschleiern.
Offene Fragen fĂŒr das Verfahren
Das GestĂ€ndnis der drei Angeklagten klĂ€rt den unmittelbaren Tatbeitrag und die Schadensserie. Offen bleibt jedoch, ob und von wem die Aktionen tatsĂ€chlich gesteuert und finanziert wurden. Da die Ermittlungen zu mutmaĂlichen Auftraggebern eingestellt wurden, dĂŒrfte sich der Prozess vor allem auf die konkrete Beteiligung der Angeklagten, den Umfang der SchĂ€den und die strafrechtliche Bewertung konzentrieren. FĂŒr Betroffene geht es daneben um Reparaturkosten und mögliche ErsatzansprĂŒche.
