Bauschaum-Attacken, Ulmer Amtsgericht

Bauschaum-Attacken: Drei Angeklagte in Ulm verurteilt

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 14:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Drei junge Menschen sind wegen Bauschaum-Attacken auf Autos in mehreren BundeslÀndern verurteilt worden. Die Ermittlungen zu möglichen Auftraggebern hinter der politischen Botschaft wurden eingestellt.

Im Raum steht der Verdacht, dass die vier jungen Menschen als sogenannte «Wegwerf-Agenten» fĂŒr einen bislang unbekannten Auftraggeber gehandelt haben könnten. - Bild: Nico Pointner/dpa
Im Raum steht der Verdacht, dass die vier jungen Menschen als sogenannte «Wegwerf-Agenten» fĂŒr einen bislang unbekannten Auftraggeber gehandelt haben könnten. - Bild: Nico Pointner/dpa

Das Ulmer Amtsgericht hat drei junge Menschen wegen gemeinschaftlicher SachbeschÀdigung durch Bauschaum-Attacken auf Autos in mehreren BundeslÀndern verurteilt.

Geldauflagen und Arbeitsstunden

Die beiden 18 und 22 Jahre alten MĂ€nner sollen jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die 21-jĂ€hrige Frau, die nur an einer der Taten beteiligt war, muss 50 Stunden gemeinnĂŒtzige Arbeit ableisten. Alle drei wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Die Angeklagten hatten zuvor ein GestĂ€ndnis abgelegt und ĂŒber ihre AnwĂ€lte erklĂ€ren lassen, dass sie die Taten bedauerten. Der Prozess fand in einem Saal des Ulmer Landgerichts statt.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Auflagen

Die Staatsanwaltschaft hatte fĂŒr die beiden jungen MĂ€nner jeweils eine Geldauflage von 5.000 Euro gefordert. FĂŒr die 21-JĂ€hrige beantragte sie 80 Arbeitsstunden. Die Verteidigung stimmte der rechtlichen Bewertung grundsĂ€tzlich zu, verlangte aber niedrigere GeldbetrĂ€ge und weniger Arbeitsstunden.

Autos in vier BundeslÀndern beschÀdigt

Die Gruppe hatte im Dezember 2024 zahlreiche Fahrzeuge in Blaubeuren, Langenau und Ulm in Baden-WĂŒrttemberg, in Neu-Ulm in Bayern, in Schönefeld in Brandenburg sowie in Berlin beschĂ€digt. Die TĂ€ter fĂŒllten unter anderem Bauschaum in die Abgasrohre der Autos.

Außerdem klebten sie Aufkleber mit dem Schriftzug „SEI GRÜNER!“ und einem Bild des damaligen grĂŒnen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck an die Fahrzeuge.

Ermittlungen zu HintermÀnnern eingestellt

Aus Sicht der Ermittler handelte es sich nicht nur um gewöhnlichen Vandalismus, sondern um einen Versuch, die Bundestagswahl 2025 zugunsten der GrĂŒnen zu beeinflussen. Nach EinschĂ€tzung der Staatsanwaltschaft hatte ein Auftraggeber die Angeklagten gezielt zu den Aktionen angestiftet, um das Wahlverhalten in Deutschland zu beeinflussen.

Die Ermittlungen zu möglichen HintermĂ€nnern wurden jedoch eingestellt. Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz warnt seit LĂ€ngerem vor russischen Geheimdiensten, die fĂŒr Spionage, Sabotage oder Propaganda sogenannte Wegwerf-Agenten anwerben. Dabei handelt es sich nicht um offizielle Geheimdienstmitarbeiter.

Vom Vandalismus zur Einflussoperation

Die Taten liegen im Dezember 2024 und damit vor der Bundestagswahl 2025. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Sachschaden an den Fahrzeugen, sondern die Kombination aus sichtbarer Botschaft, mehreren Tatorten und einer möglichen politischen Zielrichtung. Die Aufkleber sollten den Eindruck erwecken, die GrĂŒnen und ihr damaliger Wirtschaftsminister Robert Habeck stĂŒnden fĂŒr eine unpopulĂ€re Klimapolitik.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurden die Angeklagten von einem Auftraggeber angeworben. Die Ermittlungen gegen mögliche HintermĂ€nner wurden jedoch eingestellt. Damit bleibt offen, wer die Aktionen organisiert haben könnte und ob sich die vermutete politische Einflussnahme strafrechtlich weiter nachweisen lĂ€sst. Das Urteil betrifft die konkrete SachbeschĂ€digung, nicht die abschließende AufklĂ€rung eines grĂ¶ĂŸeren Auftraggeber-Netzwerks.

Teil eines grĂ¶ĂŸeren Sicherheitsproblems

Der Fall passt in ein Umfeld, in dem Sicherheitsbehörden vor sogenannten Wegwerf-Agenten warnen. Gemeint sind angeworbene Personen, die gegen Geld oder andere Vorteile einzelne Sabotage-, Propaganda- oder AusspĂ€hungsauftrĂ€ge ĂŒbernehmen, ohne selbst Geheimdienstmitarbeiter zu sein. FĂŒr Auftraggeber kann dieses Vorgehen die direkte Zuordnung und die Strafverfolgung erschweren.

Aktuelle Sicherheitsanalysen beschreiben hybride Einflussnahme als breites Spektrum unterhalb der Schwelle eines offenen militĂ€rischen Angriffs. Dazu gehören etwa Desinformation, Cyberangriffe und SachbeschĂ€digungen an Infrastruktur oder Eigentum. FĂŒr BĂŒrger bedeutet der Ulmer Fall vor allem, dass scheinbar banale Alltagsdelikte zugleich als politische Botschaft inszeniert werden können. Die verhĂ€ngten Jugendstrafen ahnden die nachgewiesenen Taten; die politische Dimension hĂ€ngt weiterhin an der Frage, ob Auftraggeber und Finanzierung belastbar festgestellt werden können.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „+++ 09:07 Russland greift Industrie- und Hafeninfrastruktur in Odessa an +++“ (05.10.2026)

Der Bericht bestÀtige den Prozess wegen der Bauschaum-Attacken und stelle ihn in den Verdacht einer möglichen Einflussnahme auf die Bundestagswahl. Er setze einen zusÀtzlichen Schwerpunkt auf den Vorwurf, den Angeklagten seien 100 Euro pro beschÀdigtem Fahrzeug versprochen worden; dieser Aspekt stehe in der aktuellen Verurteilung nicht im Mittelpunkt. Zugleich bleibe auch dort die IdentitÀt eines möglichen Auftraggebers offen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Merkur: „Drohnen, Sabotage, MordplĂ€ne: Behörden rechnen mit Putins nĂ€chster Eskalationsstufe gegen den Westen“ (03.10.2026)

Der Artikel ordne den Fall in eine breitere Debatte ĂŒber mutmaßliche russische Einfluss- und Sabotageoperationen in Europa ein. Er hebe hervor, dass kriminelle Mittelsleute und digitale Anwerbung die Zuordnung zu staatlichen Auftraggebern erschweren könnten. Anders als der konkrete Gerichtsbericht konzentriere er sich auf das grĂ¶ĂŸere Sicherheitsumfeld und mögliche kĂŒnftige Risiken, ohne den Ulmer Prozess abschließend zu bewerten.

Beide BeitrĂ€ge bestĂ€tigten den politischen Ermittlungsansatz hinter den Angriffen. WĂ€hrend n-tv den Prozess und den möglichen Bezahlmechanismus hervorhebe, stelle der Merkur-Bericht den Vorgang in den Zusammenhang hybrider AktivitĂ€ten; offen bleibe in beiden Darstellungen, wer die mutmaßlichen HintermĂ€nner gewesen seien.

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