Bayern, Bahn

Bayern will Bahn und Bund bei Bauprojekten in Pflicht nehmen

13.01.2025 - 13:50:40 | dpa.de

Bayern fordert von der neuen Bundesregierung eine grundlegende Reform der Finanzierungsvorschriften für Bahnprojekte.

Mit ihrer Bundesratsinitiative wolle die bayerische Staatsregierung der seitens des Bundes und der Deutschen Bahn AG gelebten Praxis entgegentreten, "sämtliche Finanzierungslasten und auch Finanzierungsrisiken im Zusammenhang mit Schienenverkehrsprojekten auf Länder und Kommunen abzuwälzen", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München.

Bahn soll mehr Risiken für Bauprojekte tragen

Ziel sei es, "ein ausreichendes Finanzierungsregime zum Ausbau der Schieneninfrastruktur zu etablieren und dadurch ein Scheitern wichtiger Schieneninfrastrukturprojekte zu vermeiden", hieß es weiter. Die Bahn solle als Trägerin der Vorhaben zudem durch die Übernahme von Risiken außerdem stärkere Anreize für eine zügige und kostenbewusste Umsetzung der Maßnahmen erhalten.

Bayern rechnet fest mit Zustimmung anderer Bundesländer

Herrmann betonte, dass von einer Zustimmung des Bundesrates auszugehen sei, da es einen Konsens zwischen den Ländern gebe. Die Initiative soll wenige Tage vor der Bundestagswahl in die Länderkammer eingebracht werden. Der Antrag solle nicht nur die finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen ermöglichen, sondern vor allem auch die Realisierung von dringend nötigen Infrastrukturmaßnahmen.

Bund soll mehr Planungskosten übernehmen

Zudem müsse der Bund laut Antrag die tatsächlichen Planungskosten der Projekte als zuwendungsfähige Kosten anerkennen. "Die bisherige Planungskostenpauschale ist nicht mehr auskömmlich. Die Differenzen können nicht länger von den Ländern oder Kommunen getragen werden", betonte die Staatskanzlei in München. Außerdem müsse der Fördersatz für Vorhaben zur Verwirklichung des Deutschlandtaktes, soweit diese nicht aus dem Bedarfsplan des Bundes finanziert werden, auf bis zu 90 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden. So könnte der Bund das Interesse an der vorrangigen Umsetzung dieser Maßnahmen erhöhen.

Darüber hinaus sieht der bayerische Antrag auch eine Änderung bei der Umsetzung von barrierefreien Ausbauten vor. Deren Umsetzung solle nicht mehr davon abhängig gemacht werden, dass die damit verbundenen erhöhten Betriebskosten etwa für Rolltreppen, Aufzüge oder Blindenleitstreifen von den Ländern getragen würden. Die Bahn müsse in die Lage versetzt und verpflichtet werden, Betriebs- und Kapitalkosten bei Ausbauvorhaben selbst zu tragen.

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