AfD, Bayern

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern als Partei beobachten

15.09.2023 - 11:24:07

Bayerns AfD hinkt dem Umfragehoch der Partei in anderen BundeslĂ€ndern deutlich hinterher. Auch das Urteil zur zulĂ€ssigen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst dĂŒrfte keinen RĂŒckenwind bedeuten. Oder doch?

  • Die AfD kann nun auch in Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. - Foto: Daniel Karmann/dpa

    Daniel Karmann/dpa

  • Mehr zum Thema in KĂŒrze. - Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

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Die AfD kann nun auch in Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. - Foto: Daniel Karmann/dpaMehr zum Thema in KĂŒrze. - Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Knapp drei Wochen vor der Landtagswahl lĂ€uft es fĂŒr Bayerns AfD alles andere als rund. Verglichen mit anderen BundeslĂ€ndern oder dem Bund hinken die Rechtspopulisten im Freistaat mit 12 bis 14 Prozent dem allgemeinen Umfragehoch hinterher. Eigene Themen konnte die AfD im Wahlkampf bisher nicht platzieren, dafĂŒr sorgten etwa Ermittlungen wegen eines Wahlplakats mit einer verbotenen Losung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP, deren Verwendung strafbar ist, fĂŒr Ärger und ungeliebte Schlagzeilen.

Als reiche das nicht aus, musste die AfD am Freitag auch noch eine schmerzhafte Pleite vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof verkraften: Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darĂŒber auch informieren. Gegen die Entscheidung in dem Eilverfahren sind keine Rechtsmittel mehr möglich - es ist also endgĂŒltig.

Auch wenn sich der harte Kern der AfD-WĂ€hlerschaft sicher nicht von derartigen Urteilen oder Medienberichten beeinflussen lassen dĂŒrfte, im Kampf um noch unentschlossene WĂ€hler dĂŒrfte das Urteil in den kommenden Wochen der AfD keinen Aufwind geben.

Faktisch hat das Gericht mit seiner Entscheidung dem bayerischen Verfassungsschutz erneut RĂŒckendeckung bei der EinschĂ€tzung gegeben, dass es tatsĂ€chliche Anhaltspunkte fĂŒr verfassungsfeindliche Bestrebungen in der bayerischen AfD gebe. «Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung «Der FlĂŒgel» angehörten, sowie aus bekannt gewordenen Umsturzfantasien von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands», teilte das Gericht mit.

Landesverfassungsschutz von der AfD kritisiert

Bereits im Juni 2022 hatte der von der AfD seit jeher kritisierte Landesverfassungsschutz entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die AfD erklĂ€rt das Interesse der VerfassungsschĂŒtzer gerne mit dem Versuch, die Partei öffentlich zu diskreditieren. Die Behörde begrĂŒndete ihrerseits den Schritt damit, sie wolle herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Partei hĂ€tten und in welche Richtung sich die AfD entwickle.

In der Folge hatte der AfD-Landesverband dagegen geklagt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darĂŒber zu unterlassen. Der Landesverband begrĂŒndete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung unzumutbar sei.

Nachdem das Verwaltungsgericht MĂŒnchen den Eilantrag bereits am 17. April 2023 abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch hier wiesen die Richter den Antrag der AfD zurĂŒck. «Zahlreiche AnhĂ€nger des ehemaligen «FlĂŒgels» wĂŒrden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD «Junge Alternative» einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.» Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafĂŒr, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die MenschenwĂŒrde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Kritik an Öffentlichkeitsarbeit zurĂŒckgewiesen

Auch die Kritik der AfD an der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes wies das Gericht zurĂŒck. Die Behörde dĂŒrfe grundsĂ€tzlich ĂŒber die Beobachtung der Partei informieren, hieß es. Das Gericht monierte aber konkrete Formulierungen in einer frĂŒheren Pressemitteilung der Behörde, welche den Eindruck vermittelt hĂ€tten, die AfD sei insgesamt gesichert extremistisch.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als «wichtige BestÀtigung der Arbeit» des Verfassungsschutzes. Zugleich betonte er, dass die Behörde keinen Wahlkampf mache. Es sei einzig Aufgabe aller demokratischen Parteien, dass die Menschen nicht eine Partei wÀhlen, die «verdÀchtig ist, teilweise verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen».

WĂ€hrend die Partei sich zunĂ€chst nicht zu ihrer Niederlage vor Gericht Ă€ußerte, nannte der Vorsitzende der Landtagsfraktion, Ulrich Singer, die Beobachtung als «schweren Missbrauch einer Behörde zu politischen Zwecken». Kurz vor der Wahl sei das Ziel, die AfD zu diskreditieren, besonders offensichtlich. Möglicherweise hat die AfD somit unfreiwillig ein Thema fĂŒr ihren Wahlkampfendspurt gefunden.

@ dpa.de