Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017

Bericht aus Parlamentskreisen: Bundestag tagt voraussichtlich nÀchste Woche

18.03.2020 - 07:48:35 | ad-hoc-news.de

In der Woche ab Montag, dem 23. MĂ€rz 2020, wird der Bundestag voraussichtlich trotz der Corona-Krise tagen. Die Tagesordnung reduzieren die Abgeordneten jedoch, gleichzeitig tagen sie zeitlich verkĂŒrzt.

Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017 - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
In der heutigen Mittwochsausgabe (18.03.20) berichten Medien des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf Parlamentarier, dass der Bundestag seine Arbeit fortsetzen werde. So sagte Britta Haßelmann, parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrerin von BĂŒndnis 90/GrĂŒne, dass gerade jetzt die Arbeit des Parlaments besonders wichtig sei. Derzeit gebe es Überlegungen, dass Grundgesetz durch eine oder mehrere Änderungen an die neue Lage anzupassen. Haßelmann Ă€ußerte dazu, dass sie grundsĂ€tzlich keine Notwendigkeit zu solchen Änderungen erkennen könne. Es sollten nach ihrer Auffassung Lösungen unterhalb einer Verfassungskorrektur gefunden werden. Der parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Linken Jan Korte bestĂ€tigte, dass man von einer weiterhin stattfindenden, aber sehr gerafften Sitzungswoche ausgehe. Die sechs im Bundestag vertretenen Fraktionen hĂ€tten die Bitte an die Regierung gerichtet, eine AbwĂ€gung zwischen dringenden und weniger dringenden Themen zu treffen. Auch der Linken-Politiker Korte lehnt eine GrundgesetzĂ€nderung ab. Seiner Meinung nach dĂŒrfen solche Überlegungen zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt keine Rolle spielen.

Korte betonte gegenĂŒber den Journalisten, dass der Bundestag arbeitsfĂ€hig sei. Die Fraktionen wĂŒrden sich tĂ€glich zur Lage austauschen und darĂŒber beraten, wie sie ihre Arbeit sichern können. Am heutigen Mittwoch werden endgĂŒltige Entscheidungen fĂŒr die nĂ€chste Sitzungswoche getroffen. Hierzu beraten sich der BundestagsprĂ€sident Wolfgang SchĂ€uble (CDU) und die parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrer. Schon am Montag hatte es eine solche Schaltkonferenz gegeben. Danach waren Überlegungen publik geworden, das Grundgesetz gegebenenfalls zu Ă€ndern. Sie stammten offenbar von SchĂ€uble. Ihre Veröffentlichung stieß auf VerĂ€rgerung, offenbar hatte ein Insider die Informationen an die Medien durchgestochen. SchĂ€ubles Überlegungen liefen wohl darauf hinaus, die Regelungen fĂŒr den Verteidigungsfall per GrundgesetzĂ€nderung auch auf eine Gesundheitskrise wie die gegenwĂ€rtige anwenden zu können. Nur so könnte das Parlament adĂ€quat agieren. Die Grundgesetzregelungen nach den Artikeln 115a bis 115l im GG beziehen sich nach der derzeitigen GG-Fassung nur auf einen Angriff auf das Land mit Waffengewalt. In diesem Fall ĂŒbernimmt der amtierende Kanzler / die Kanzlerin die Kommandogewalt vom Verteidigungsminister, zudem gehen Gesetzgebungskompetenzen der LĂ€nder auf den Bund ĂŒber. Es ließen sich damit unter anderem gegenwĂ€rtig flĂ€chendeckende Ausgangssperren verhĂ€ngen. Das MilitĂ€r könnte per Kanzlerentscheid im ganzen Land eingesetzt werden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

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