Berlin-Adlershof, GdP

Berlin-Adlershof: GdP fordert Fußfesseln für vier Verdächtige

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 07:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei verlangt für vier Beschuldigte im Fall eines Anschlags auf die Stromversorgung des Technologieparks Adlershof elektronische Überwachung. GdP-Landeschef Stephan Weh kritisiert zugleich die aus seiner Sicht schleppende Entscheidung über Beschwerden gegen Durchsuchungen und die Sicherstellung von Datenträgern.

GdP will Fußfesseln für linksextreme Saboteure
Gewerkschaft der Polizei (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert nach den Ermittlungen zu mutmaßlich linksextremen Sabotageakten in Berlin den Einsatz elektronischer Fußfesseln für Verdächtige. Hintergrund sind Ermittlungen gegen vier mutmaßliche Linksextremisten wegen eines Anschlags auf die Stromversorgung des Technologieparks in Berlin-Adlershof im September 2025.

GdP fordert Überwachung

„Vielleicht wäre es endlich an der Zeit, diesen Terroristen im Rahmen der Gefahrenabwehr elektronische Fußfesseln anzulegen. Wir machen das bei Islamisten, warum nicht auch hier“, sagte der Berliner GdP-Landeschef Stephan Weh der „Welt am Sonntag“.

Die vier Beschuldigten befinden sich weiterhin auf freiem Fuß. Weh begründete seine Forderung mit dem Schutz vor weiteren Gefahren und stellte dabei einen Vergleich zur Überwachung islamistischer Gefährder her.

Kritik an der juristischen Aufarbeitung

Der GdP-Landeschef kritisierte außerdem die schleppende juristische Aufarbeitung des Verfahrens. Nach Beschwerden der Verteidiger gegen Durchsuchungen und die Sicherstellung von Datenträgern wartet der Fall seit Monaten auf Entscheidungen des Landgerichts Berlin I.

„Wir sind ehrlicherweise entsetzt, wie Gericht und Staatsanwaltschaft hier ständig die Verantwortung hin und herschieben“, sagte Weh. Die Ermittlungsgruppe habe die Maßnahmen akribisch vorbereitet. „Dieses Pingpong ist langsam absurd und weckt den Anschein, als habe man gar kein Interesse daran, Ermittlungen voranzutreiben.“

Der Vorwurf gegen vier Beschuldigte bezieht sich auf einen Anschlag auf die Stromversorgung des Technologieparks Berlin-Adlershof im September 2025. Der Standort im Südosten Berlins bündelt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und technologieorientierte Infrastruktur. Eingriffe in die Energieversorgung können deshalb über den unmittelbaren Sachschaden hinaus Produktionsabläufe, Laborbetrieb und digitale Prozesse beeinträchtigen.

Die Forderung nach elektronischen Fußfesseln zielt auf eine Überwachung von Beschuldigten außerhalb des Untersuchungshaftvollzugs. Ein solches Instrument ersetzt weder die Prüfung des Tatverdachts noch gerichtliche Entscheidungen über Haft, Auflagen oder die Verwertbarkeit beschlagnahmter Beweismittel. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen und die Zuständigkeit der Gerichte.

Verfahren und Sicherheitsdebatte

Im Mittelpunkt steht neben der Gefahrenabwehr die Dauer des laufenden Verfahrens. Nach Angaben der GdP warten Beschwerden gegen Durchsuchungen und die Sicherstellung von Datenträgern seit Monaten auf Entscheidungen des Landgerichts Berlin I. Solche Entscheidungen können den weiteren Verlauf der Ermittlungen beeinflussen, weil sie den Umgang mit zentralen Beweismitteln bestimmen.

Für Betreiber kritischer und wissenschaftlicher Infrastruktur erhöht der Fall den Druck, technische Schutzmaßnahmen, Notfallversorgung und die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden regelmäßig zu überprüfen. Politisch verschärft die Debatte zugleich die Frage, wie der Staat Sabotagerisiken wirksam begrenzt, ohne rechtsstaatliche Verfahrensgarantien und die Unschuldsvermutung gegenüber nicht verurteilten Beschuldigten zu verkürzen.

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