Anstelle von Einsparungen das Patientenwohl in den Mittelpunkt stellen / Fachgesellschaften und Berufsverband fordern mehr AugenmaĂ und mehr Mitsprache bei Krankenhausreformen
26.10.2023 - 11:30:08Die zahlreichen Reformvorhaben des Bundes haben das Ziel, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung sicherzustellen. FĂŒr OrthopĂ€den und Unfallchirurgen steht besonders die geplante Krankenhausreform in der Kritik sowie die damit verbundene Reform der Notfall- und Akutversorgung. Auch die Rechtsverordnung zur "Ambulantisierung" operativer Leistungen - also der ambulanten Erbringung von Leistungen, die bislang stationĂ€r ausgefĂŒhrt wurden - bewegt Ărzte in OrthopĂ€die und Unfallchirurgie.
Krankenhausreform: Balanceakt zwischen QualitÀt und flÀchendeckender Versorgung
Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und LĂ€nder auf ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform geeinigt. Kernpunkte sind die Ersetzung des ĂŒberholten Systems der Fallpauschalen durch sogenannte Vorhaltepauschalen: Damit sollen Kliniken, die notwendige aber vergleichsweise seltene Behandlungen anbieten, eine Existenzgarantie erhalten. Die Leistungen der KrankenhĂ€user werden auĂerdem in 65 Leistungsgruppen gegliedert, fĂŒr die bundeseinheitlich MindestqualitĂ€tsanforderungen gelten sollen - sie mĂŒssen erfĂŒllt sein, damit ein Krankenhaus die Leistungen weiterhin erbringen darf.
Die Deutsche Gesellschaft fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie (DGOU) sowie der Berufsverband fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie (BVOU) begrĂŒĂen grundsĂ€tzlich die geplante Reform, kritisieren aber die Art der Umsetzung. "Eine Krankenhausreform ist dringend notwendig und die EinfĂŒhrung von Leistungsgruppen ist sinnvoll, weil sie zu einer Konzentration komplexer Behandlungen an entsprechend qualifizierten Kliniken fĂŒhren wird", erklĂ€rt Prof. Dr. Maximilian Rudert, PrĂ€sident der DGOU und der Deutschen Gesellschaft fĂŒr OrthopĂ€die und orthopĂ€dische Chirurgie (DGOOC). "Die Reform orientiert sich aber zu wenig an dem Ziel, die breite Bevölkerung auch in der FlĂ€che auf hohem Niveau zu versorgen." Leistungsgruppen mĂŒssten so definiert werden, dass wirklich nur hochspezialisierte Leistungen darin enthalten seien. Denn: "Wenn fĂŒr zu viele Kliniken in der FlĂ€che die Kriterien zu hoch und damit unerfĂŒllbar sind, kann es zur Unterversorgung bei Erkrankungen und Verletzungen kommen", so Rudert.
Schlechte Kommunikation in der Akut- und Notfallversorgung
Die Regierungskommission, die notwendige Reformen im Krankenhausbereich anstoĂen soll, hat auch Empfehlungen fĂŒr die Notfall- und Akutversorgung im Rettungsdienst gegeben. Um Patienten im Notfall kĂŒnftig schneller und effektiver zu versorgen, sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) und Integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden, in der prĂ€klinischen Versorgung soll ein neues Berufsbild des "advanced paramedic practitioner" eingefĂŒhrt werden, der die ErsteinschĂ€tzung der selbsteinweisenden Patienten vornimmt.
"Neben der einheitlichen Erreichbarkeit ist eine sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinĂ€ren (Notfall-)Versorgungszentren wĂŒnschenswert", sagt Prof. Dr. Steffen Ruchholtz, PrĂ€sident der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Unfallchirurgie (DGU) und stv. PrĂ€sident der DGOU. Insbesondere fĂŒr den Rettungsdienst brauche es eine Vereinheitlichung von organisatorischen Strukturen, Vorhaltung und Finanzierung. Die Koordination dieser komplexen Aufgabe durch sektorenĂŒbergreifende Integrierte Leitstellen (ILS) sei zu begrĂŒĂen. Zugleich mahnt die Fachgesellschaft aber an, RettungseinsĂ€tze nur hochwertig ausgebildetem Fachpersonal anzuvertrauen.
"Statt der EinfĂŒhrung eines "advanced paramedic practitioner"sollte die Qualifikation der vorhandenen Berufsbilder wie NotfallsanitĂ€ter*in und NotĂ€rztin und -arzt durch einheitliche und qualitĂ€tsorientierte Aus- und Weiterbildungstandards gefördert werden", so Ruchholtz. "FĂŒr Notfallsituationen mit besonders schweren Erkrankungen und Verletzungen wie etwa das Polytrauma sehen wir aber weiterhin die Notwendigkeit fĂŒr den Einsatz von NotĂ€rzten. Denn ein gut aus- und weitergebildeter Notarzt bietet aufgrund seiner innerklinischer Erfahrung einen Mehrwert fĂŒr den (schwer)verletzten Patienten." Kriterium mĂŒsse die erlernte und nachgewiesene Kompetenz bei diagnostischen und therapeutischen MaĂnahmen sein; QualitĂ€t statt QuantitĂ€t mĂŒsse das Kriterium fĂŒr den Einsatz im Rettungsdienst sein.
"Ambulantisierung" grundsĂ€tzlich sinnvoll, aber mit AugenmaĂ
Viele Eingriffe werden in Deutschland noch stationĂ€r durchgefĂŒhrt, obwohl sie ambulant möglich wĂ€ren. Dies fĂŒhrt zu hohen Kosten, zu ĂŒbermĂ€Ăiger Inanspruchnahme der KrankenhĂ€user und zu lĂ€ngeren Verweilzeiten der Patienten. Zum 1. Januar 2024 soll daher eine Rechtsverordnung des BMG in Kraft treten, die eine einheitliche VergĂŒtung regelt, egal ob eine Leistung ambulant oder stationĂ€r erbracht wurde.
"GrundsĂ€tzlich ist es sinnvoll, stationĂ€r erbrachte Leistungen aus EffizienzgrĂŒnden verstĂ€rkt ambulant zu erbringen", sagt Prof. Dr. Christoph-Eckhard Heyde, KongressprĂ€sident fĂŒr den BVOU. Dies im Sinne der Patienten umzusetzen, erfordere aber eine Anpassung von Strukturen und eine fair abgestimmte Finanzierung. "Was wir brauchen, ist ein System, das auf unterschiedliche Anforderungen flexibel reagieren kann", so Heyde. Damit Eingriffe erfolgreich ambulant durchgefĂŒhrt werden können, mĂŒssten zunĂ€chst die lokalen Versorgungsstrukturen angepasst werden. Auch mĂŒsse es möglich sein, weiterhin flexibel zu entscheiden, was fĂŒr den individuellen Patienten zumutbar ist, denn nicht jeder sei fĂŒr eine ambulante Behandlung geeignet. "Die guten existierenden Strukturen der niedergelassenen Kollegen wĂ€ren bei einer schnellen Umsetzung alleine ĂŒberfordert", ist Heyde ĂŒberzeugt. "Viele KrankenhĂ€user wiederum werden ohne strukturelle Anpassungen nicht in der Lage sein, eine ambulante Versorgung in solchem AusmaĂ ad hoc umzusetzen. All das wird eine sinnvolle medizinische Versorgung unnötig erschweren."
Fachgesellschaften und Berufsverband fordern, dass klare ökonomische Voraussetzungen geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten ĂŒber die Sektoren hinweg sicherzustellen. DafĂŒr sehen sie ein Mitspracherecht der Fachgesellschaften und BerufsverbĂ€nde als Voraussetzung. Ziel dĂŒrfe nicht das mögliche finanzielle Einsparpotential sein, sondern die qualitativ hochwertige Patientenversorgung.
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