Menschen mit Behinderung, Soziales

SoVD unterstützt Petition zur Eingliederungshilfe: Teilhabe darf nicht unter Sparvorbehalt geraten

14.04.2026 - 13:39:54 | presseportal.de

Berlin - Der SoVD unterstützt die aktuelle Petition der Lebenshilfe zur Sicherung der Eingliederungshilfe. Der Deutsche Bundestag wird darin aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die Leistungskürzungen und Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen bedeuten und somit das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe zu sichern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdebatten warnt der Verband eindringlich davor, notwendige Unterstützungsleistungen infrage zu stellen. Die Diskussion um steigende Kosten dürfe nicht dazu führen, dass grundlegende Rechte ausgehöhlt werden. "Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer hier kürzt, gefährdet Teilhabe, Würde und Chancengleichheit von Millionen Menschen", erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

SoVD unterstützt Petition zur Eingliederungshilfe: Teilhabe darf nicht unter Sparvorbehalt geraten - Foto: presseportal.de

Die Petition greift zentrale Sorgen vieler Betroffener auf: In der politischen Debatte wird zunehmend über Kostendämpfung gesprochen, was bei Menschen mit Behinderungen große Verunsicherung auslöst. Eingliederungshilfe umfasst jedoch essenzielle Leistungen - von Assistenz im Alltag über Bildung und Arbeit bis hin zur gesellschaftlichen Teilhabe - und ist damit unverzichtbar für ein gleichberechtigtes Leben. Der SoVD unterstreicht, dass die bestehenden Ansprüche aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht infrage gestellt werden dürfen. Denn Einsparpotenziale liegen nicht bei den Leistungsberechtigten, sondern im System selbst. "Wer ernsthaft sparen will, muss die Verwaltungsverfahren vereinfachen, überbordende Bürokratie abbauen, komplizierte Doppelstrukturen abschaffen und sollte nicht an Leistungen sparen, die für viele Menschen mit Behinderungen so essentiell sind", so Engelmeier. "Teilhabe ist ein Grundrecht. Menschen mit Behinderungen dürfen daher nicht zur anonymen Einsparmasse verfehlter Haushaltspolitik werden", ergänzt die Vorstandsvorsitzende.

Zugleich fordert der SoVD, Betroffenenverbände konsequent in den Reformprozess einzubeziehen. Entscheidungen über die Zukunft der Eingliederungshilfe dürften nicht ohne die Perspektive derjenigen getroffen werden, die auf diese Leistungen angewiesen sind. Mit der Unterstützung der Petition setzt der SoVD ein klares Signal: Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen gestärkt und dürfen nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet werden. Eine solidarische Gesellschaft zeigt sich daran, dass sie Teilhabe sichert - nicht einschränkt.

Pressekontakt:

SoVD
Sozialverband Deutschland e. V.
Peter-Michael Zernechel
Pressesprecher (V. i. S. d. P.)
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Tel. 030 72 62 22-333
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD) übermittelt durch news aktuell

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