Gemeinsame Pressemeldung von BPI, BVMed, IHO und VDGH: Ethanol ist im medizinischen Bereich unverzichtbar - und muss es bleiben!
18.11.2024 - 12:15:29Das laufende ECHA-Verfahren bezieht sich auf die Biozidprodukte-Verordnung und die CLP-Verordnung ("Classification, Labelling and Packaging"). Expert:innen befĂŒrchten, dass Ethanol zeitnah als reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend der Kategorie 2 oder sogar der höchsten Gefahrenkategorie 1 ("Cancerogen Mutagen Reprotoxic", kurz: CMR) eingestuft wird. Das hĂ€tte auch fĂŒr die industrielle Gesundheitswirtschaft und damit die Gesundheitsversorgung weitreichende negative Folgen. Denn dadurch wĂŒrde die Verwendung von Ethanol als Haupt- oder Hilfswirkstoff in Produkten und der Einsatz in Produktionsprozessen erschwert, aber auch die Verwendung im Rahmen der geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschrĂ€nkt.
In einem gemeinsamen Informationspapier geben die vier VerbĂ€nde HintergrĂŒnde zu den Ethanol-Anwendungen in der Gesundheitsversorgung:
Die geplante Einstufung als CMR-Stoff 1 wĂŒrde als wesentliche Ănderung von Produkten ein lang andauerndes KonformitĂ€tsbewertungs-Verfahren auslösen und das Inverkehrbringen unter dem Biozidrecht voraussichtlich enorm erschweren.
Das Fazit von BPI, BVMed, IHO und VDGH: "Um eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Desinfektionsmitteln, Reinigern, Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie die Produktions- und LieferfĂ€higkeit mit entsprechenden Endprodukten gewĂ€hrleisten zu können, muss eine Einstufung von Ethanol als CMR-Substanz der Kategorien 1 oder 2 dringend vermieden werden. Ansonsten wĂŒrde dies dem Zweck der Biozid- und der CLP-Verordnungen zuwiderhandeln, die Gesundheit des Menschen zu verbessern. Stattdessen gĂ€be es eine Verschlechterung bei der Hygiene und der Gesundheitsversorgung. Der Schutz vulnerabler Patientengruppen, insbesondere im Krankenhaus beziehungsweise im ambulanten Sektor, könnte nicht mehr sichergestellt werden. Gerade auch in Pandemiezeiten ist Ethanol unverzichtbar, um die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit wirksamen Desinfektionsmitteln sicherzustellen und damit eine entscheidende SĂ€ule im Infektionsschutz zu gewĂ€hrleisten. Deshalb muss die von der ECHA geplante Gefahreneinstufung von Ethanol im medizinischen Bereich verhindert werden."
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