Boris Palmer: Staatsanwaltschaft prüft Belästigungsvorwürfe
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 14:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWSPalmer bleibt im Tübinger Rathaus
- Die Staatsanwaltschaft Tübingen prüft von Amts wegen den Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens.
- Eine unbeteiligte Person erstattete Anzeige wegen des Verdachts eines sexuellen Übergriffs.
- Der 54-jährige parteilose Oberbürgermeister arbeitet ohne öffentliche Termine im Rathaus weiter.
Staatsanwaltschaft Tübingen prüft Vorwürfe gegen Palmer
Die Staatsanwaltschaft Tübingen prüft den Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens von Oberbürgermeister Boris Palmer nach öffentlich erhobenen Vorwürfen sexualisierter Belästigung. Eine unbeteiligte Person erstattete Anzeige wegen des Verdachts eines sexuellen Übergriffs.
Anzeige bezieht sich auf Instagram-Texte
Die Anklagebehörde teilte mit, sie müsse den Sachverhalt von Amts wegen untersuchen; es gelte die Unschuldsvermutung. Die Anzeige richte sich inhaltlich ausschließlich auf Texte, die Anfang der Woche auf Instagram veröffentlicht worden seien.
Die Vorwürfe waren auf einem Account erhoben worden, der einer ehemaligen Abgeordneten des Tübinger Gemeinderats zugeschrieben wird. Die Deutsche Presse-Agentur konnte zu der Frau bislang keinen Kontakt aufnehmen.
Palmer weist Anschuldigungen zurück
Palmer sagte der Deutschen Presse-Agentur, er werde vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und alles für eine vollständige Aufklärung tun. Die Vorwürfe wies der parteilose Oberbürgermeister scharf zurück und bezeichnete sie als haltlos.
Wegen der Vorwürfe lässt Palmer sein Ehrenamt als Bürokratie-Berater der baden-württembergischen Landesregierung ruhen. Er kündigte an, sich gegen die Anschuldigungen zur Wehr zu setzen und rechtliche Schritte prüfen zu lassen.
Oberbürgermeister arbeitet weiter
Nach Angaben der Stadt Tübingen geht Palmer seinen Amtsgeschäften als Oberbürgermeister weiter nach. Öffentliche Termine habe er zwar nicht, er befinde sich aber an seinem Arbeitsplatz im Rathaus.
Die Staatsanwaltschaft prüft zunächst, ob der veröffentlichte Instagram-Text einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründet. Das ist eine frühe Prüfungsstufe und keine Feststellung, dass die behauptete Tat stattgefunden hat. Für Palmer gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Besonders ist, dass die Anzeige nicht von der Person erstattet wurde, die die Vorwürfe öffentlich gemacht hat. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht die anzeigende Person weder mit dem Sachverhalt noch mit den Betroffenen in Verbindung. Inhaltlich richtet sich das Verfahren zunächst ausschließlich auf die veröffentlichten Texte.
Politische Folgen und Amtsführung
Palmer hat sein Ehrenamt als Berater der baden-württembergischen Landesregierung bereits ruhen lassen. Als Tübinger Oberbürgermeister führt er seine Amtsgeschäfte nach Angaben der Stadt weiter. Damit trennt sich vorerst die strafrechtliche Prüfung von der kommunalen Amtsführung.
Für die weitere Entwicklung kommt es darauf an, ob die Staatsanwaltschaft aus dem Anfangsverdacht konkrete Ermittlungen ableitet oder das Verfahren beendet. Unabhängig davon erhöht die Prüfung den politischen Druck auf Palmer und kann die Debatte über den Umgang mit öffentlichen Vorwürfen gegen Amtsträger weiter prägen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
SWR Aktuell: „Als Reaktion auf Vorwurf: Boris Palmer lässt Amt als Bürokratieberater des Landes ruhen“ (04.11.2026)
Der SWR berichtet über die Vorwürfe einer ehemaligen Tübinger Gemeinderätin und über Palmers Entscheidung, sein Ehrenamt ruhen zu lassen. Einen zusätzlichen Schwerpunkt setzt der Beitrag auf die Absage eines geplanten Comedy-Auftritts in Tübingen.
n-tv: „Sexuelle Belästigung: Boris Palmer wehrt sich gegen Vorwürfe“ (03.11.2026)
n-tv hebt Palmers Zurückweisung der Vorwürfe und das Ruhen seines Landes-Ehrenamts hervor. Der Beitrag ordnet zudem Palmers politische Vorgeschichte und seine Verbindung zum baden-württembergischen Ministerpräsidenten ein.
Beide Beiträge bestätigen die öffentlichen Vorwürfe und Palmers Reaktion, behandeln jedoch vor allem die politischen Konsequenzen. Die strafrechtliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und die Bedeutung der Instagram-Texte stehen im Mittelpunkt der aktuellen weiteren Entwicklung.
