Regierungskommission will BĂŒrgergeld und Wohngeld zusammenlegen
26.01.2026 - 18:05:56Der Bericht enthĂ€lt 26 konkrete Empfehlungen, die nach dem Wunsch der Beteiligten nun zĂŒgig umgesetzt werden sollen. Demnach soll der Sozialstaat einfacher und digitaler werden, zudem sollen Hilfen zielgerichteter ankommen.
So soll die kĂŒnftige Grundsicherung, das bisherige BĂŒrgergeld, mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einer Hilfe vereint werden. Die Grundsicherung sichert das Existenzminimum von BedĂŒrftigen. Wohngeld und Kinderzuschlag können dagegen Menschen erhalten, die zwar nur ein geringes Einkommen haben, aber nicht auf Grundsicherung angewiesen sind oder ohne Kinder nicht darauf angewiesen wĂ€ren. Wohngeld und Kinderzuschlag sollen Betroffenen bisher etwa den Besuch des lokalen Jobcenters ersparen. Das fĂŒhrt allerdings dazu, dass die BĂŒrger fĂŒr UnterstĂŒtzung mehrere AntrĂ€ge in mehreren Behörden stellen mĂŒssen und eine Behörde die Menschen mitunter zur nĂ€chsten Behörde weiterschickt. Das soll mit der Reform ein Ende haben.
Ein weiteres Problem des bisherigen Dickichts an unterschiedlichen Hilfen ist, dass diese zu wenig aufeinander abgestimmt sind. Wenn Hilfebezieher mehr arbeiten, etwa die Mutter einer Familie in Grundsicherung ihre Stelle von Teilzeit auf Vollzeit ausweitetet, so kann dies negative Folgen haben. Trotz deutlich mehr Arbeitsstunden kann eine Familie letztlich nicht oder kaum mehr Geld auf dem Konto haben, weil der höhere Verdienst dazu fĂŒhrt, dass der Staat Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung stark kĂŒrzt. Diese Anrechnungsregeln will die Kommission geĂ€ndert sehen.
Auch das Verweisen auf andere SozialĂ€mter, das gefĂŒrchtete "Behörden-Pingpong", soll aufhören. Die Kommission schlĂ€gt eine klare Arbeitsteilung vor: FĂŒr alle grundsĂ€tzlich erwerbsfĂ€higen Leistungsbezieher, Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, wĂ€ren kĂŒnftig die Jobcenter zustĂ€ndig. FĂŒr alle anderen, beispielsweise erwerbsunfĂ€hige Menschen, die SozialĂ€mter von StĂ€dten und Gemeinden.
FĂŒr eine "vollstĂ€ndig einheitliche Verwaltungsstruktur" sei allerdings eine Ănderung des Grundgesetzes erforderlich, die nun "schnellstmöglich" angegangen werden solle, heiĂt es in dem Bericht. Der entsprechende Artikel 91e Grundgesetz schreibt bisher eine andere Arbeitsteilung vor.
Mit einem "digitalen Neustart des Sozialstaats" soll es zudem einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden von Bund, LĂ€ndern und Gemeinden geben, etwa zwischen Jobcentern, dem kommunalen Sozialamt und der Wohngeldstelle. Die Behörden sollen so untereinander die Daten ĂŒbermitteln können und damit verhindern, dass BĂŒrger bei jedem Antrag immer wieder neu die weitgehend gleichen Angaben in lange Formulare eingeben mĂŒssen. Das Kindergeld soll kĂŒnftig nach der Geburt ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.
Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt, die VorschlĂ€ge wurden vielmehr von den staatlichen Akteuren aus Bund, LĂ€ndern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die LĂ€nder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale SpitzenverbĂ€nde wie der StĂ€dtetag. FederfĂŒhrend war das Arbeitsministerium unter BĂ€rbel Bas (SPD).


