Bundesanwaltschaft: MutmaĂlicher syrischer MilizionĂ€r angeklagt
10.04.2024 - 17:00:58 | dts-nachrichtenagentur.deIm Auftrag des syrischen Regimes habe diese Miliz die Aufgabe gehabt, zusammen mit der Abteilung 227 des syrischen MilitĂ€rischen Geheimdienstes oppositionelle Bestrebungen in At-Tadamon gewaltsam zu unterdrĂŒcken. "Dort töteten am 16. April und 16. Oktober 2013 Mitglieder der Abteilung 227 im Rahmen von Massenexekutionen mindestens 47 Zivilisten", so die Bundesanwaltschaft. Dem syrischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, mit seiner Miliz Checkpoints in At-Tadamon betrieben zu haben. "Dort und an anderen Orten im Stadtviertel nahm die Gruppierung regelmĂ€Ăig Personen willkĂŒrlich fest, um von diesen oder deren Angehörigen Gelder zu erpressen, sie zu Zwangsarbeit zu verpflichten oder sie zu foltern", heiĂt es in der Anklageschrift. "Der Angeschuldigte beteiligte sich persönlich an der Misshandlung von Zivilpersonen. Bei einem Vorfall im Jahr 2013 schlug er einen von der Miliz festgenommenen Mann ins Gesicht und instruierte weitere Mitglieder der Gruppierung, den Gefangenen ĂŒber Stunden hinweg brutal mit Plastikrohren zu traktieren." Im Herbst 2014 soll er gemeinsam mit anderen MilizionĂ€ren und Mitarbeitern des syrischen MilitĂ€rischen Geheimdienstes an einem Checkpoint vielfach auf einen Zivilisten eingetreten und eingeschlagen haben. "Der Angeschuldigte packte das Opfer an den Haaren und knallte seinen Kopf auf den BĂŒrgersteig", so der Generalbundesanwalt. "Sodann fesselte er den Mann, bevor dieser von der Miliz abtransportiert wurde." Zwischen Dezember 2012 und Sommer 2014 soll der syrische Staatsangehörige bei insgesamt neun Gelegenheiten an verschiedenen Checkpoints in At-Tadamon zahlreiche Zivilisten gefesselt haben und diese jeweils fĂŒr mehrere Stunden gezwungen haben, SandsĂ€cke an die nahegelegene Front zu transportieren, so der Vorwurf. Dort sollen die Gefangenen unter wiederholtem Beschuss und ohne Versorgung mit Nahrung und Wasser gearbeitet haben. "Zum Teil wurden sie von dem Angeschuldigten oder anderen Milizangehörigen misshandelt", so die Anklageschrift. In einigen FĂ€llen soll ihnen der Angeklagte Bargeld und Mobiltelefone abgenommen und diese fĂŒr sich behalten haben. DarĂŒber hinaus soll sich der Angeschuldigte oder auf sein GeheiĂ dessen Familienangehörige und andere MilizionĂ€re noch bis einschlieĂlich November 2015 in diversen FĂ€llen an Waren aus GeschĂ€ften im Stadtviertel bedient haben, ohne dafĂŒr zu bezahlen. In der Anklageschrift heiĂt es, spĂ€testens seit Ende April 2011 sei das Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vorgegangen. Den syrischen Geheimdiensten sei dabei eine wesentliche Rolle zugekommen. "Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von SicherheitskrĂ€ften bereits zu einem möglichst frĂŒhen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschĂŒchtern", so die Bundesanwaltschaft. "Hierzu wurden ĂŒberall im Land tatsĂ€chliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und hĂ€ufig getötet. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem groĂflĂ€chigen BĂŒrgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen KrĂ€fte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekĂ€mpften." Der syrische Staatsangehörige war am 2. August 2023 festgenommen worden und befindet sich laut Generalbundesanwalt weiterhin in Untersuchungshaft. Grundlage hierfĂŒr sei zunĂ€chst ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2023 gewesen, der mit Beschluss vom 25. Januar 2024 neu gefasst worden sei.
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