Familienministerium lehnt Ănderung des Leihmutterschaftsrechts ab
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 12:57 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de"Der Koalitionsvertrag sieht keine Ănderung der aktuellen Rechtslage vor", sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). "Die Rechtslage zur Leihmutterschaft ist in Deutschland klar geregelt." GrundsĂ€tzlich bestehe gemÀà Adoptionsvermittlungsgesetz ein Verbot der Ersatz-, also der Leihmuttervermittlung.
Des Weiteren enthalte das Gesetz ein Anzeigenverbot. "Danach ist es untersagt, ErsatzmĂŒtter oder Bestelleltern durch öffentliche ErklĂ€rungen zu suchen oder anzubieten", fĂŒgte der Sprecher hinzu. Das Anzeigenverbot erstrecke sich grundsĂ€tzlich auf alle Formen der Werbung fĂŒr Leihmutterschaft. Die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen obliege den jeweils zustĂ€ndigen Behörden der LĂ€nder.
Hintergrund sind private Neuigkeiten aus der Familie von Unions-Fraktionschef Jens Spahn: Der CDU-Politiker und sein Ehemann sind Eltern eines Sohnes geworden, der in den USA zur Welt kam und von einer Leihmutter geboren worden ist. "Wir bitten um VerstĂ€ndnis, dass wir uns zu Einzelsachverhalten grundsĂ€tzlich nicht Ă€uĂern", erklĂ€rte das Bundesfamilienministerium zu dem Fall.
