Lauterbach legt Eckpunkte zur Notfallreform vor
16.01.2024 - 10:59:11"Heute sind die Notfallzentren der Kliniken oft ĂŒberfĂŒllt, auch mit Patienten, die nicht im Krankenhaus versorgt werden mĂŒssten." "Um die Patienten besser zu steuern, werden wir die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und KVen (116117) vernetzen, Integrierte Notfallzentren bundesweit an KrankenhĂ€usern aufbauen und die ambulanten Notdienststrukturen stĂ€rken", so Lauterbach. Die Eckpunkte sehen vor: Um Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstĂ€rkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die KassenĂ€rztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen kĂŒnftig zwingend kooperieren und eine Ăberleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen. Zur Förderung der Terminservicestellen werden zusĂ€tzliche Mittel durch die gesetzliche Krankenversicherung und die KVen bereitgestellt. Die notdienstliche Akutversorgung wird bundesweit vereinheitlicht. Dazu wird der Sicherstellungsauftrag der KVen konkretisiert. Sie mĂŒssen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere fĂŒr immobile Patienten bereitstellen. Die KVen erhalten gesetzlich die Möglichkeit, fĂŒr den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nicht Ă€rztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (GemeindenotfallsanitĂ€ter). Die Ă€rztliche Kompetenz wird in diesen FĂ€llen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt. Um Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weiterzuleiten, sollen flĂ€chendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie, dort, wo es die KapazitĂ€ten zulassen, Integrierte Notfallzentren fĂŒr Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen ErsteinschĂ€tzungsstelle ("gemeinsamer Tresen") und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer NĂ€he. Die Kooperationspartner der INZ sollen sich zudem digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können. Die Ăffnungszeiten der INZ werden gesetzlich festgelegt: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr). Abweichungen davon sind im Einzelfall möglich, wenn die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist. Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patienten in INZ auch geeignete Termine fĂŒr eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer NĂ€he Kooperationsvereinbarungen treffen. Damit Patienten nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschlieĂend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen mĂŒssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden.


