Dobrindt hÀlt nach Gerichtsbeschluss an Beobachtung der AfD fest
27.02.2026 - 13:00:59 | dts-nachrichtenagentur.de"Aber - und dazu kommt dann eben auch das Gericht zum Entschluss - es ist nicht gesamtprĂ€gend fĂŒr diese Partei. So. Und deswegen bleibt es dabei: Die AfD ist ein Beobachtungsfall. Das ist das, was wir auch aktuell fĂŒr die AfD sehen. Und ansonsten ist ein Hauptsacheverfahren das, was entsprechend vom Verfassungsschutz begleitet werden muss. Und da wird der Vortrag des Verfassungsschutzes dann auch weiter im Hauptsacheverfahren stattfinden."
Auch fĂŒr das Vorgehen einzelner LĂ€nder ergibt sich fĂŒr Dobrindt vorerst kein verĂ€nderter Handlungsbedarf. Vielmehr gelte es, den Beschluss genau zu analysieren. "DafĂŒr hat das BfV, der Verfassungsschutz, die Verantwortung in der Analyse. Auswirkungen auf das, was in den LĂ€ndern spezifisch zu den LandesverbĂ€nden der AfD anbelangt, gibt es nicht."
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