Scholz lehnt BeschrÀnkung des Streikrechts ab
13.03.2024 - 15:23:47In der Vergangenheit habe man Entscheidungen getroffen, die bestimmte Bereiche öffentlicher Infrastruktur, die im Hoheitsbereich des Staates von Beamten bewĂ€ltigt wurden, in privatrechtliche Strukturen ĂŒberfĂŒhrt hĂ€tten, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag. "Aber damit haben wir auch die Entscheidung getroffen, dass das Streikrecht gewissermaĂen dort auch möglich ist."
Es komme dabei immer darauf an, "dass alle von ihren Möglichkeiten auch einen guten Gebrauch machen." Trotzdem sei ihm das Verfassungsgebot sehr wichtig, sagte Scholz mit Blick auf das Streikrecht, das von Gewerkschaften und Arbeitnehmern erkĂ€mpft worden sei. Auf eine Abgeordnetenfrage, ob verbindliche Regelungen zu Streiks gerade in Bereichen der kritischen Infrastruktur angebracht seien, antwortete der Kanzler: "Aus meiner Sicht nein." Angesichts der andauernden Streiks der LokfĂŒhrergewerkschaft GDL bei der Bahn waren unter anderem aus der Union Forderungen laut geworden, unabhĂ€ngig vom aktuellen Fall ĂŒber verpflichtende Schlichtungen und feste Fristen vor und zwischen Streiks nachzudenken.
Scholz sagte: "Es gibt in anderen LĂ€ndern viel mehr Streiks und Tarifauseinandersetzungen. Und mancher Manager in Deutschland freut sich sehr, dass es nicht so zugeht wie in anderen LĂ€ndern, wo man manchmal auch schnell wegkommen muss. Das passiert bei uns eigentlich nie." Daher könne man auf die Sozialpartnerschaft setzen. Dazu gehörten auch Regelungen, "dass natĂŒrlich niemals eine Gewerkschaft ein Krankenhaus bestreikt und die Kranken gefĂ€hrdet". Das gelte auch fĂŒr andere Dinge. "Das muss immer dazu gehören, dass man dafĂŒr sorgt, dass nicht das Land und dass nicht Menschen gefĂ€hrdet werden. Ich glaube, wir können uns auf die Gewerkschaften in Deutschland in dieser Hinsicht verlassen."

