BKA beklagt restriktive Regeln bei IP-Adressenspeicherung
13.04.2024 - 00:00:00"Der Vorwurf der MassenĂŒberwachung zieht nicht, da nicht die Sicherheitsbehörden die Daten speichern, sondern die Provider fĂŒr einen befristeten Zeitraum. Wir fragen diese nur im Bedarfsfall ab", so MĂŒnch. "Und nur die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss ist kein groĂer Eingriff in die BĂŒrgerrechte. Sie ist nicht mehr als die Kennung eines GerĂ€ts. Wir minimieren aber das Risiko, Unbeteiligte zu treffen." Weiter sagte der BKA-Chef: "Wir schĂŒtzen die Rechte der Opfer, wenn wir die TĂ€ter finden." Die kurzfristige Speicherung von IP-Adressen sei "ein verhĂ€ltnismĂ€Ăiger Eingriff in die BĂŒrgerrechte". "Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich nicht nur bei Quick Freeze einigt, sondern auch die befristete Speicherung von IP-Adressen endlich umsetzt", sagte MĂŒnch dem RND weiter. "Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat aus gutem Grund Spielraum gelassen, der dringend genutzt werden muss." Auf die Frage, welcher Zeitraum ihm bei der Speicherung vorschwebt, antwortete MĂŒnch: "Eine Speicherung der IP-Adressen von zwei bis drei Wochen wĂŒrde ausreichen, um die Erfolgsquote bei der Strafverfolgung im Bereich der BekĂ€mpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen massiv zu steigern." Rund ein Viertel von 90.000 strafrechtlich relevanten FĂ€llen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie habe das BKA 2022 nicht weiterverfolgen können, "weil die IP-Adressen nicht mehr vorhanden waren und sie den einzigen Ermittlungsansatz darstellten", erlĂ€uterte MĂŒnch. "Wir haben errechnet: Wenn man sie nur zwei Wochen speichern wĂŒrde, dann hĂ€tten wir schon circa 85 Prozent dieser FĂ€lle weiterverfolgen und wohl auch aufklĂ€ren können." Die EinfĂŒhrung von "Quick Freeze" hĂ€lt MĂŒnch nicht fĂŒr ausreichend. "Ein Quick-Freeze-Verfahren kann bei herausragenden Bedrohungslagen und bei schweren Straftaten also helfen, ErmittlungsansĂ€tze zu sichern, die uns sonst verloren gehen wĂŒrden. Das betrifft die Fragen: Wer hat mit wem geredet? Wo waren bestimmte Personen? Die allermeisten FĂ€lle, in denen wir aber auf Verbindungsdaten zugreifen wollen, betreffen allerdings die IP-Adressen." Die meisten IP-Adressen seien derzeit nicht oder nicht mehr vorhanden, wenn das BKA die Ermittlungen beginne. Wenn bei den Telekommunikationsprovidern keine Daten mehr vorhanden seien, "kann man auch nichts einfrieren".


