Bas, Klarheit

Bas begrĂŒĂŸt nötige Klarheit nach Wahlrechtsurteil

30.07.2024 - 13:32:19 | dts-nachrichtenagentur.de

BundestagsprĂ€sidentin BĂ€rbel Bas (SPD) hat sich nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts erleichtert geĂ€ußert.

BĂ€rbel Bas (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
BĂ€rbel Bas (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Das Bundesverfassungsgericht hat das HerzstĂŒck des neuen Wahlrechts - die sogenannte Zweitstimmendeckung - bestĂ€tigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform fĂŒr die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt", sagte sie am Dienstag. Dass ein Wahlkreissieger kĂŒnftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehe, sei vom Gericht als verfassungsrechtlich zulĂ€ssig erachtet worden. Außerdem sei das Beratungsverfahren im Bundestag nicht beanstandet worden.

"Damit ist die Zahl der Abgeordneten kĂŒnftig eindeutig auf 630 begrenzt." Das sei auch ein "wichtiges Signal" an die WĂ€hler: "Es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben." Das begrĂŒĂŸe sie als BundestagsprĂ€sidentin, weil dies Planungssicherheit schaffe, Kosten begrenze und die ArbeitsfĂ€higkeit des Bundestages stĂ€rke. Moniert hatte das Gericht die FĂŒnf-Prozent-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form - insbesondere die eigentlich vorgesehene Abschaffung der Grundmandatsklausel. "An dieser Stelle gilt es jetzt, das Urteil in Ruhe auszuwerten", so Bas. Deutlich kritischer Ă€ußerte sich die Union zu dem Urteil. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt werte es als "Niederlage der Ampel" vor dem Bundesverfassungsgericht. "Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt", sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. "Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drĂ€ngen, ist gescheitert." Dobrindt sagte weiter: "Damit ist offensichtlich geworden, dass die Ampel einen verfassungswidrigen Versuch unternommen hat, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen." Dieser "bewusste Manipulationsversuch" sei "in höchstem Maße respektlos" gegenĂŒber den WĂ€hlern und der Demokratie an sich. Ähnlich Ă€ußerte sich auch CDU-Chef Friedrich Merz. Mit dem Urteil habe das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel im Sinne der Klage der Union in Teilen als verfassungswidrig eingestuft, sagte er. "Der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mithilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert."

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