Wie neue PlĂ€ne fĂŒr Medizin-Cannabis polarisieren
Veröffentlicht am: 14.01.2026 um 04:45 Uhr | dpa.deLegales Cannabis wird tonnenweise fĂŒr Konsum auf Rezept importiert - doch RegierungsplĂ€ne gegen Missbrauch stoĂen auf unterschiedliche Reaktionen. Polizei- und Ărzte-Vertreter begrĂŒĂen einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) fĂŒr VerschĂ€rfungen bei Medizinal-Cannabis. PatientenverbĂ€nde und die Cannabisbranche warnen gegenĂŒber dem Gesundheitsausschuss des Bundestags dagegen vor einer solchen VerschĂ€rfung. Das zeigen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses heute in Berlin.
Die Stellungnahmen der von den Fraktionen vorgeschlagenen SachverstĂ€ndigen geben Einblicke in Gebrauch und AuswĂŒchse der psychoaktiven Pflanze als Medikament. Seit April 2024 fĂ€llt Medizinal-Cannabis nicht mehr unter das BetĂ€ubungsmittelgesetz. Nun soll es per Gesetz strenger reguliert werden.
Die Gewerkschaft der Polizei skizziert, was falsch gelaufen sei: «In Verbindung mit der erleichterten Online-Bestellpraxis wurde ein unvorhergesehener Effekt der Teillegalisierung sichtbar», so die GdP. «Immer mehr Menschen, die Cannabis zu Genusszwecken konsumieren, nutzen Privatrezepte aus dem Internet, um sich den Zugang auf scheinbar legalem Weg zu verschaffen.» Immer mehr Plattformen wĂŒrden gleich das Rezept mitorganisieren. Wenige Klicks, ein kurzer Online-Fragebogen - und Cannabis sei bestellt.Â
Warum Regeln verschÀrft werden sollen
Bereits der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) hatte in einem Interview von explodierenden Verschreibungszahlen und «Dealern im weiĂen Kittel» gesprochen. Die Importe nahmen laut Regierung im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ĂŒber 400 Prozent zu: auf 80 Tonnen Medizinal-Cannabis. KĂŒnftig soll es nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben und nach Apotheker-Beratung abgegeben werden dĂŒrfen. Per Versand soll es die Substanz gar nicht mehr geben.
Die Gewerkschaft der Polizei findet das nötig, ebenso die BundesĂ€rztekammer. Den Ărztevertretern geht der Entwurf sogar nicht weit genug: Im Gegensatz zu Arzneimitteln mit dem Cannabiswirkstoff hĂ€tten CannabisblĂŒten «hohes Missbrauchs- und AbhĂ€ngigkeitspotenzial» und sollten gar nicht mehr verordnet werden dĂŒrfen.
GroĂe Rolle des SchwarzmarktsÂ
Ganz anders der Branchenverband Cannabiswirtschaft. Er fĂŒrchtet «eine massive Verschlechterung» des Zuganges fĂŒr Patientinnen und Patienten. Stark gestiegene Einfuhrmengen rĂ€umt er zwar ein. AuĂer Acht gelassen wĂŒrden unter anderem aber «wissenschaftliche Verwendungen und notwendige Vernichtungen» sowie Nachholeffekte. Folge des Gesetzes wĂ€re laut Verband «ein erneutes Ausweichen auf den Schwarzmarkt».
Der spielt trotz Teillegalisierung wohl schon fĂŒr viele Freizeitkonsumenten eine Hauptrolle. Der Zugang zu legalem Cannabis sei fĂŒr sie «sehr hochschwellig», wie aus der Darstellung der Deutschen Hauptstelle fĂŒr Suchtfragen hervorgeht.Â
Patienten finden VerschÀrfung unnötig
Patientenvertreter warnen vor den RegierungsplĂ€nen. «Wir alle fĂŒhren dank Cannabis-Medizin ein besseres Leben», so das CannabisSelbsthilfeNetzwerk (CSN). Ein Arzt-GesprĂ€ch oder persönliche Beratung seien in der Regel nach Jahren mit so einer Therapie nicht notwendig. Der Deutsche Hanfverband warnt, viele HausĂ€rzte und Apotheker seien angesichts von hunderten Cannabissorten auch ĂŒberfordert.
Cannabis als Medizin kann laut Ărztekammer bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei MuskelkrĂ€mpfen bei Multipler Sklerose, Ăbelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei AIDS.Â
Nicht berauscht im Dienst und auf der StraĂe
Auch der StraĂenverkehr rĂŒckt in den Blick. «Jede Cannabis-Fahrt ohne Ă€rztliche Kontrolle ist ein rollendes Pulverfass auf unseren StraĂen», warnt der PrĂ€sident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, Manfred Wirsch. Das Gesetz solle ohne Abstriche kommen.
Auf den Umstand, dass auch PolizeibeschĂ€ftigte Medizinal-Cannabis «zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit benötigen» können, weist ferner die Gewerkschaft der Polizei hin. Hier sei eine Nulltoleranz-Strategie angebracht: «Der Dienst kann - um nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch die eigenen Kolleg:innen zu schĂŒtzen - nicht berauscht abgeleistet werden.»
