BKA, Terrorermittlungen

BKA soll bei Terrorermittlungen Wohnungen durchsuchen dĂŒrfen

14.08.2024 - 14:04:00 | dpa.de

Das Bundeskriminalamt soll zusĂ€tzliche Befugnisse erhalten. In bestimmten FĂ€llen sollten BKA-Beamte auch verdeckt Wohnungen durchsuchen dĂŒrfen, findet man im Bundesinnenministerium.

  • Die zusĂ€tzlichen Befungnisse sollen, wenn Kabinett und und Bundestag zustimmen, nur fĂŒr bestimmte konkreten Gefahrenlagen gelten. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
    Die zusĂ€tzlichen Befungnisse sollen, wenn Kabinett und und Bundestag zustimmen, nur fĂŒr bestimmte konkreten Gefahrenlagen gelten. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
  • Bei der geplanten Änderung hatte man im Bundesinnenministerium womöglich auch den Fall der sogenannten Sauerlandgruppe vor Augen. (Archivbild) - Foto: picture alliance / dpa
    Bei der geplanten Änderung hatte man im Bundesinnenministerium womöglich auch den Fall der sogenannten Sauerlandgruppe vor Augen. (Archivbild) - Foto: picture alliance / dpa
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten FĂ€llen die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen ermöglichen. Das geht aus einem Entwurf ihres Hauses hervor, ĂŒber den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn «eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet», heißt es in dem Entwurf zur BegrĂŒndung. 

Voraussetzung fĂŒr eine verdeckte Durchsuchung durch das BKA soll außerdem sein, dass im konkreten Fall keine andere Möglichkeit besteht, die drohende Gefahr abzuwehren, ohne den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ernsthaft zu gefĂ€hrden. Auch eine richterliche Anordnung soll erforderlich sein. Zuerst hatte das «Redaktionsnetzwerk Deutschland» (RND) ĂŒber den Entwurf berichtet. 

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten und das Erkennen vorhandener VerknĂŒpfungen auch durch KI-basierte Instrumente. Nicht vom Entwurf umfasst sei «eine EchtzeitĂŒberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum», sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Aus Sicherheitskreisen hieß es, die Polizeibehörden benötigten sowohl in der digitalen als auch in der analogen Welt «wirksame und moderne Instrumente». 

Aufspielen von SpÀhsoftware

Ein Zweck der verdeckten Durchsuchung von Wohnungen könne auch sein, potenzielle Tatmittel ohne Wissen des Betroffenen unbrauchbar zu machen, erklĂ€rt das Innenministerium in seinem Entwurf. Beispielsweise könne dabei Munition ausgewechselt oder ein Grundstoff fĂŒr die Sprengstoffherstellung ausgetauscht werden, um einen Anschlag zu verhindern.

Weiter heißt es in dem Entwurf, der physische Zugriff auf IT-GerĂ€te sei die «technisch sicherste und schnellste Möglichkeit zur Implementierung der fĂŒr den Zugriff auf informationstechnische Systeme notwendigen Software». Auch diese Maßnahme solle «ausschließlich zum Zweck der Gefahren des internationalen Terrorismus» erlaubt sein. 

 

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