Verkehrsministerium lehnt Totalverbot fĂŒr Blitzerwarnapps ab
12.01.2026 - 09:20:40Bereits nach geltendem Recht sei es untersagt, "ein technisches GerĂ€t zu betreiben oder betriebsbereit mitzufĂŒhren, das dafĂŒr bestimmt ist, VerkehrsĂŒberwachungsmaĂnahmen anzuzeigen oder zu stören", so die Sprecherin. Eine Ahndung und wirksame Sanktionierung sei daher von groĂer Bedeutung fĂŒr die GewĂ€hrleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. "Hierbei ist die Ahndungsdichte beziehungsweise die KontrollhĂ€ufigkeit entscheidend." Das obliege den LĂ€ndern, so die Sprecherin.
Laut "Rheinischer Post" wollen die LĂ€nder das bereits bestehende Nutzungsverbot deutlich verschĂ€rfen. Es dĂŒrfe nicht weiter von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhĂ€ngig sein, heiĂt es in einer Stellungnahme des Bundesrates, aus der die Zeitung zitiert. In anderen LĂ€ndern wie Frankreich seien solche Apps gĂ€nzlich verboten. Das deutsche Verbot mĂŒsse daher "an die Praxis im europĂ€ischen Ausland angeglichen werden", fordern die LĂ€nder. @ dts-nachrichtenagentur.de
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