DIW, Abschaffung

DIW fĂŒr Abschaffung des SolidaritĂ€tszuschlags

11.11.2024 - 10:42:49

Das Deutsche Institut fĂŒr Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich kurz vor der mĂŒndlichen Verhandlung ĂŒber den SolidaritĂ€tszuschlag vor dem Bundesverfassungsgericht fĂŒr dessen Abschaffung aus.

"Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung kaum noch zu begrĂŒnden", schreibt der DIW-Steuerexperte Stefan Bach in einem Analysepapier, ĂŒber das der "Welt" berichtet. Zwar gebe es weiterhin vereinigungsbedingte Belastungen des Bundes. Diese könnten aber mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem bewĂ€ltigt werden.

Bach wird am Dienstag bei der mĂŒndlichen Verhandlung in Karlsruhe als SachverstĂ€ndiger auftreten. Der Steuerexperte des DIW veranschlagt die erwarteten Sonderbelastungen des Bundeshaushalts durch die Folgen der Wiedervereinigung fĂŒr das Jahr 2025 mit 14,4 Milliarden und fĂŒr das Jahr 2030 mit 15,9 Milliarden Euro. Diese Belastungen seien gemessen am Volumen des Bundeshaushalts von mehr als 500 Milliarden Euro einschließlich der Sondervermögen jedoch "moderat", schreibt Bach. Zumal sich immer schwieriger ein direkter Zusammenhang zwischen der Wiedervereinigung und deshalb notwendigen Ausgaben feststellen lasse. Die Verfassungsbeschwerde gegen den SolidaritĂ€tszuschlag war 2020 von FDP-Politikern eingereicht worden. Zu ihnen gehören der heutige FDP-Fraktionsvorsitzende Christian DĂŒrr und die beiden ehemaligen parlamentarischen StaatssekretĂ€re im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel und Florian Toncar. "Jetzt klĂ€rt Karlsruhe, unter welchen Voraussetzungen der Bund von seinen BĂŒrgern eine ErgĂ€nzungsabgabe erheben darf", sagte Toncar der "Welt". Der 1995 dauerhaft eingefĂŒhrte Soli sei fast nach fast 30 Jahren nicht mehr zu rechtfertigen. "Die unmittelbaren Kosten der deutschen Wiedervereinigung sind lĂ€ngst bezahlt", sagte er.

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