Abstimmung ĂŒber EU-Sanierungsvorgaben: Was auf Hausbesitzer zukommt
12.03.2024 - 09:35:03Der Energieverbrauch von WohngebĂ€uden soll so bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. FĂŒr GebĂ€ude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten GebĂ€ude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden mĂŒssen. Im Dezember hatten sich UnterhĂ€ndler des Parlaments und der ebenfalls beteiligten EU-Staaten auf das neue Gesetz geeinigt. Nun will es das Parlament formell abnicken. Der Inhalt im Ăberblick:
Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren?
Laut EU-ChefunterhĂ€ndler CiarĂĄn Cuffe gibt es grundsĂ€tzlich keine Verpflichtungen fĂŒr einzelne GebĂ€ude. Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben fĂŒr Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt. Auf die Bundesregierung komme damit eine groĂe Herausforderung zu, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Demnach muss genau geklĂ€rt werden, welche GebĂ€ude wann saniert werden mĂŒssen. FĂŒr Bauunternehmen sei das wichtig, um langfristig ihre KapazitĂ€ten einplanen zu können.
Die Vorgabe, dass der Energieverbrauch von WohngebĂ€uden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent sinken muss, ist ein ĂŒbergeordnetes Ziel. Sprich: Auch wenn bereits gut isolierte GebĂ€ude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trĂ€gt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Gut die HĂ€lfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von GebĂ€uden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden. Das Bundesbauministerium wollte sich vorab nicht zu den Auswirkungen des Gesetzes Ă€uĂern. Aus dem Wirtschaftsministerium hieĂ es, man werde den Umsetzungsbedarf prĂŒfen. Die Bundesregierung habe sich dafĂŒr eingesetzt, dass es keine individuellen Sanierungspflichten von WohngebĂ€uden gebe.
Verliert mein Haus durch das neue Gesetz an Wert?
Auch das kommt darauf an, wie Deutschland die Richtlinie umsetzt. Kai Warnecke, PrĂ€sident des EigentĂŒmerverbands Haus & Grund, sieht es als sehr ambitioniert, dass 50 Prozent der Einsparungen durch Arbeiten an besonders schlecht isolierten GebĂ€ude erreicht werden sollen. Dies werde viele EigentĂŒmer finanziell ĂŒberfordern. Sollte die Bundesregierung Mindeststandards einfĂŒhren, die alle GebĂ€ude erfĂŒllen mĂŒssen, droht aus Sicht des Verbands ein starker Wertverlust bei zahlreichen Immobilien.
"Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass GebĂ€ude, die ĂŒber fossil betriebene Heizungen verfĂŒgen, deutlich an Wert verlieren", sagt Warnecke. Die Bundesregierung sollte nicht den gleichen Fehler machen und Ă€uĂerst bedacht vorgehen.
Wie teuer wird das Vorhaben?
Haus & Grund teilte unter Berufung auf Zahlen der Arbeitsgemeinschaft fĂŒr zeitgemĂ€Ăes Bauen von 2022 mit, die 15 Prozent der ineffizientesten GebĂ€ude in Deutschland entsprĂ€chen etwa 2,4 Millionen WohngebĂ€uden. Bereits fĂŒr eine Teilmodernisierung dieser GebĂ€ude könnten rund 17,2 Milliarden Euro im Jahr fĂ€llig werden. Bis 2030 entspreche das einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Im Schnitt seien es knapp 60 000 Euro je GebĂ€ude. Die EU-Staaten sollen laut Gesetz MaĂnahmen ergreifen, dass finanziell schlechter gestellte Menschen Zugang zu UnterstĂŒtzung bekommen. Cuffe teilte mit: "Die Mitgliedstaaten mĂŒssen EU-Mittel fĂŒr bedĂŒrftige Haushalte zur VerfĂŒgung stellen."
Die Bauwirtschaft sieht Möglichkeiten, ĂŒber die Sanierung von ganzen Wohnblocks kostengĂŒnstig zu arbeiten. Wenn zeitgleich eine gröĂere zusammenhĂ€ngende Zahl von Wohnungen und HĂ€usern renoviert werde, könnten Skaleneffekte eintreten, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Dadurch könnten die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit sinken. Das sei wiederum die Grundlage fĂŒr bezahlbare Mieten. Gleichzeitig kritisiert die Industrie, dass die Anforderungen des Vorhabens Neubauten teurer machten. Von dem Gesetz gingen kaum Impulse aus, die aktuelle Wohnungsbaukrise in Deutschland abzumildern.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments können etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Mitgliedstaaten können GebĂ€ude auch von Verpflichtungen befreien, wenn sie unwirtschaftlich zu renovieren sind. Gleiches gilt fĂŒr Bauwerke, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschĂŒtzt sind. Auch Kirchen und andere GotteshĂ€user können von den Vorgaben ausgenommen werden. Laut EU-Kommission können die EU-Staaten beispielsweise auch FerienhĂ€user von den Verpflichtungen befreien.
Welche weiteren MaĂnahmen sind geplant?
Bis 2040 sollen keine Ăl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Das Parlament teilte mit, die EU-Staaten mĂŒssten zudem ab 2025 Subventionen fĂŒr Heizungen mit fossilen EnergietrĂ€gern wie Ăl oder Gas einstellen. Anreize fĂŒr hybride Systeme, etwa eine Kombination aus fossilem Heizen und einer WĂ€rmepumpe, sollen aber weiter möglich sein.
AuĂerdem mĂŒssen auf öffentlichen GebĂ€uden und NichtwohngebĂ€uden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. DarĂŒber hinaus sollen ab 2030 nur noch GebĂ€ude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoĂen. Ausnahmen sind laut Kommission möglich.
Warum gibt es Handlungsbedarf?
Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurĂŒck. Sie hatte diesen vor knapp zwei Jahren vorgelegt, etwa weil GebĂ€ude ihren Angaben zufolge fĂŒr rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Wenn HĂ€user besser gedĂ€mmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken und somit Energiekosten und die Umweltbelastung verringern.

