Lauterbach, Organspende-Register

Lauterbach: Organspende-Register startet am 18. MĂ€rz

18.02.2024 - 14:15:42

Das geplante Organspende-Register soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im MĂ€rz online gehen.

"Das digitale Organspende-Register wird am 18. MÀrz nun endlich an den Start gehen", sagte der SPD-Politiker der "Rheinischen Post" (Samstag). Es werde den Organspende-Mangel nicht sofort beheben, sei aber ein wichtiger Schritt nach vorn. "Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln", sagte Lauterbach.

Die EinfĂŒhrung des Registers hatte sich mehrfach verzögert - es war 2020 beschlossen worden. In dem Register soll man ErklĂ€rungen zu seiner Organspendebereitschaft online speichern können. Alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte am Sonntag, dass nicht noch mehr wertvolle Zeit verstreichen dĂŒrfe. Zugleich kritisierte er, dass kaum ein Pass- oder BĂŒrgeramt in der Lage sei, dem "rechtlichen Auftrag der Informationspflicht nachzukommen". Ebenso fehlten die digitalen AnschlĂŒsse zum Register. "Der Streit ums Geld ĂŒberlagert alles. Die Regierungschefs der LĂ€nder sind aufgefordert, jetzt einen verbindlichen Deutschlandfahrplan fĂŒr die Anbindung des Online-Organspenderegisters in den StĂ€dten und Gemeinden festzulegen", sagte Brysch der dpa.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist Deutschland im internationalen Vergleich Schlusslicht bei der Organspende. Es bestehe ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Mitte Januar warteten demnach rund 8400 Menschen bundesweit auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hÀtten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor.

Lauterbach sprach sich erneut fĂŒr die Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Diese sei "der einzige Weg, den Mangel wirklich zu beheben". Damit wĂ€re fĂŒr die Organentnahme nicht mehr die Zustimmung des Betroffenen oder eines engen Angehörigen beziehungsweise eines BevollmĂ€chtigten erforderlich wie bei der aktuell geltenden erweiterten Zustimmungslösung. Vielmehr gĂ€lte grundsĂ€tzlich jeder Mensch als Organspender, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen, oder einer der nĂ€chsten Angehörigen macht dies nach seinem Tod.

@ dpa.de