Niedersachsen, Hochwasser-Soforthilfen

Niedersachsen gewÀhrt Hochwasser-Soforthilfen

17.01.2024 - 16:03:16 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Land Niedersachsen hat fĂŒr Privatpersonen, die durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten sind, Soforthilfen aufgelegt.

SandsĂ€cke zum Hochwasserschutz (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
SandsĂ€cke zum Hochwasserschutz (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Man habe dem Haushaltsausschuss des Landtages am Dienstag eine entsprechende Richtlinie vorgelegt, die in KĂŒrze in Kraft treten soll, teilte das niedersĂ€chsische Umweltministerium am Nachmittag mit. "Wir helfen jetzt Menschen in akuter Not, die etwa ihre Möbel ersetzen mĂŒssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind", sagte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (GrĂŒne). "Niedersachsen hĂ€lt zusammen und hilft." AntrĂ€ge fĂŒr die Nothilfen können dann beim zustĂ€ndigen Landkreis oder bei den kreisfreien StĂ€dten gestellt werden.

Am Montag hatte die Landesregierung zudem einen Nachtragshaushalt fĂŒr EntschĂ€digungen, Reparaturen und die ErtĂŒchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht. Die Akuthilfe-Richtlinie ermöglicht Auszahlungen schon vor Beschluss des Nachtragshaushalts. Analog zum Hochwassergeschehen von 2017 soll es eine "kurzfristige und unbĂŒrokratische" Soforthilfe als Billigkeitsleistung geben. Diese gilt nur fĂŒr Privatpersonen und noch nicht fĂŒr Hochwasser-SchĂ€den an GebĂ€uden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen FlĂ€chen, die erst noch erhoben werden mĂŒssen. Die Soforthilfe wird betroffenen Privathaushalten gewĂ€hrt, um eine "vorĂŒbergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der LebensfĂŒhrung durch notwendige Beschaffungen von GegenstĂ€nden des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewĂ€ltigen", heißt es in der Richtlinie. Ist ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden, soll eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewĂ€hrt werden. In besonders akuten Notlagen könne ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewĂ€hrt werden, hieß es. Auch könne in besonderen HĂ€rtefĂ€llen SchĂ€den, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen seien grundsĂ€tzlich nicht rĂŒckzahlbar, hieß es weiter. Die AntrĂ€ge auf Soforthilfe können bis zum 22. MĂ€rz schriftlich gestellt werden. Die Verwendung der Hilfen muss spĂ€ter durch Quittungen bzw. Rechnungen fĂŒr Dienstleistungen belegt werden. Schon jetzt sei klar, dass es durch die Klimakrise verstĂ€rkt zu solchen Extremwetterereignissen kommen werde, erklĂ€rte Meyer. "2023 war nicht nur das bisher heißeste Jahr, sondern der Dezember war in Niedersachsen durch RekordregenfĂ€lle der nasseste Monat seit es Wetteraufzeichnungen gibt. Wir werden daher weiter verstĂ€rkt in den Hochwasser- und KĂŒstenschutz investieren, um das Leben und Hab und Gut der Menschen zu schĂŒtzen."

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