Stuttgarter FernwÀrmenetz gehört EnBW und darf bleiben
05.12.2023 - 15:29:27Vielmehr bekrÀftigen die Richterinnen und Richter am Dienstag, dass das FernwÀrmenetz dem Karlsruher Versorger und nicht der Landeshauptstadt gehört.
Einen Anspruch auf Ăbereignung des Netzes hat die Stadt demnach ebenfalls nicht. Denn sie habe ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl des zukĂŒnftigen Netzbetreibers begonnen, an dem auch EnBW beteiligt ist. Dieses sei bislang nur ausgesetzt und nicht beendet. Somit sei offen, wer kĂŒnftig das FernwĂ€rmenetz betreiben wird - EnBW, die Stadt oder ein anderes an dem Verfahren beteiligtes Unternehmen. In dieser Situation besteht laut dem Kartellsenat kein berechtigtes Interesse der Stadt, EigentĂŒmerin des FernwĂ€rmenetzes zu werden. Sie habe den derzeitigen Zustand zu dulden. (Az. KZR 101/20)
Mit dem Urteil wird ein Streit beendet, der seit Jahren zwischen den Beteiligten schwelte. Hintergrund war ein Vertrag aus dem Jahr 1994, der 2013 ausgelaufen war und nie erneuert wurde. Auf dieser Grundlage hatte EnBW das FernwĂ€rmenetz verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut - gröĂtenteils auf stĂ€dtischen GrundstĂŒcken. Den Angaben nach sind daran in Stuttgart 25 000 Haushalte, 1300 Firmen und 300 öffentliche GebĂ€ude angeschlossen.
Die Landeshauptstadt hatte den Energieversorger unter anderem auf Ăbereignung der Anlagen verklagt. Dies hatten schon die Vorinstanzen abgewiesen; daran rĂŒttelte auch der BGH nicht. Allerdings verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart EnBW im Jahr 2020 dazu, die Anlagen im Zweifelsfall zurĂŒckzubauen. Das ist nun vom Tisch. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff begrĂŒndete das unter anderem damit, dass die Stadt selbst ja an der Versorgung mit FernwĂ€rme festhalten wolle.
Die EnBW bekrĂ€ftigte nach dem Urteil, dass sie unverĂ€ndert zur Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart bereit sei, um die WĂ€rmewende in der Landeshauptstadt voranzubringen. "Die Dekarbonisierung des WĂ€rmesektors ist wichtiger Bestandteil der Energiewende", erklĂ€rte der Leiter Erzeugung Betrieb, Andreas MĂŒhlig, laut Mitteilung. "Die EnBW betreibt das Stuttgarter FernwĂ€rmenetz seit vielen Jahren mit viel Engagement und hoher technischer Kompetenz."
Die Stadt Stuttgart blickte positiv auf das Urteil aus Karlsruhe. "Schon seit 2012 ist es unser Anliegen, ein Verfahren zur Vergabe einer FernwĂ€rme-Konzession durchzufĂŒhren. Aus diesem Grund bestĂ€tigt das Urteil unser Ziel", sagte Andrea Klett-Eininger, Leiterin des Referats Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales. Sobald die UrteilsbegrĂŒndung vorliege, werde die Stadt ĂŒber das Vorgehen beraten. Dabei wĂŒrden das Ziel, 2035 klimaneutral zu sein, und die fortgeschrittene WĂ€rmeplanung eine wichtige Rolle spielen.

