Feuerzeugwurf-Eklat um Union: Bochum darf 2:0-Sieg behalten
28.02.2025 - 19:16:26 | dpa.deBei den Bochumern war die Erleichterung nach dem Richterspruch nicht zu ĂŒbersehen - Union-PrĂ€sident Dirk Zingler aber will weiter kĂ€mpfen. Zweieinhalb Monate nach dem Feuerzeugwurf-Eklat von Berlin hat das Bundesgericht des Deutschen FuĂball-Bundes im Berufungsverfahren entschieden, dass die eigentlich 1:1 ausgegangene Bundesliga-Partie mit 2:0 fĂŒr Bochum zu werten sei.
Der VfL kann sich deshalb ĂŒber zwei zusĂ€tzliche Punkte im Abstiegskampf freuen. Der 1. FC Union bleibt der Verlierer am GrĂŒnen Tisch, weil einer seiner Fans im Dezember den Bochumer TorhĂŒter Patrick Drewes mit einem Feuerzeug beworfen hatte. «Man kann nur hoffen, dass es eine starke Signalwirkung hat», sagte VfL-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Ilja Kaenzig nach der Verhandlung. «Das hat uns bewegt in den vergangene Wochen. Jetzt haben wir ein beinahe endgĂŒltiges Urteil. Da sind wir natĂŒrlich froh.»
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Bundesliga-Tabelle, die am Saisonende entscheidend sein könnten. «Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung gefĂŒhrt hat. Und das trotz einer ordnungsgemĂ€Ăen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses PrĂ€zedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses», sagte Union-Boss Zingler in einer schriftlichen Stellungnahme.Â
Union gibt nicht auf und ruft Schiedsgericht an
Das Gericht sei vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, «ein politisches Signal zu senden». Dies sei nur möglich gewesen unter der fehlerhaften Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. «Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das StĂ€ndige Schiedsgericht anrufen», sagte Zingler.Â
«Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel fĂŒhrt», sagte der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer nach der ĂŒber vierstĂŒndigen Verhandlung und zweistĂŒndigen Beratung seines Rechtsorgans auf dem DFB-Campus in Frankfurt. Er ergĂ€nzte, die Partie hĂ€tte eigentlich abgebrochen werden mĂŒssen.
Das Bundesgericht lehnte damit die Berufung von Union gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar ab, das die Partie ebenfalls bereits mit 2:0 fĂŒr Bochum gewertet hatte. «FĂŒr das Bundesgericht des DFB hat eine SchwĂ€chung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigefĂŒhrt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet», sagte Riedmeyer.
Nichtangriffspakt in der Nachspielzeit
Die Tabelle wird allerdings vor dem 24. Spieltag an diesem Wochenende angepasst: Durch den 2:0-Sieg hat Bochum zwei Punkte mehr und wird den 1. FC Heidenheim um zwei ZĂ€hler ĂŒberflĂŒgeln und vom Relegationsplatz verdrĂ€ngen. Union Berlin (13.) wird 76 Tage nach dem Skandalspiel ein Punkt abgezogen.
Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute fĂŒr mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.
Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.Â
Schiedsrichter Petersen Zeuge am 40. GeburtstagÂ
Das DFB-Sportgericht hatte dann geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwĂ€cht worden sei. Deshalb wĂ€re sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Die Berliner warfen Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. «FĂŒr eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder fĂŒr ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen», hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz gesagt.Â
Das Bundesgericht verzichtete nach Zustimmung aller Beteiligten darauf, dass Drewes per Videoschalte im Saal «Golden Goal» auf dem DFB-Campus noch mal aussagen musste. Schiedsrichter Petersen musste an seinem 40. Geburtstag allerdings aus der Ferne noch mal Rede und Antwort stehen.Â
Berufungen von Kiel und St. Pauli abgeschmettertÂ
Zu Beginn der Verhandlung auf dem DFB-Campus in Frankfurt/Main hatte das Bundesgericht die Berufungen von Holstein Kiel und St. Pauli, die eine Einflussnahme auf den Abstiegskampf sahen, als unzulÀssig abgewiesen.
Das Rechtsgremium um Riedmeyer und den frĂŒheren Nationalspieler Carsten Ramelow als Beisitzer sah juristisch kein «unmittelbares Interesse» der beiden Abstiegskandidaten an dem Fall. Der Kreis der Vereine könne nicht zu groĂ gezogen werden â «dies wĂ€re ein nicht praktikabler Weg». Im Grunde kann das Urteil am Saisonende Auswirkungen auf die Platzierung aller Vereine haben.
Union-PrÀsident Zingler dieses Mal selbst im Gerichtssaal
Union-PrĂ€sident Zingler, der in erster Instanz nicht vor Ort war und danach massive Kritik am Sportgerichtsurteil geĂ€uĂert hatte, betonte wĂ€hrend der Verhandlung: «Der Verein ist nicht der TĂ€ter. Beide Mannschaften waren Opfer eines Feuerzeugwerfers, den wir ermittelt haben.» Das sah das Bundesgericht anders.
Union hĂ€tte in so einem Fall niemals Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Bochum hingegen nutze den Einfluss von auĂen, um in den Wettbewerb einzugreifen, so Zingler weiter.Â
Bochums Rechtsbeistand Christoph Schickhardt mahnte, auch die SensibilitĂ€t von Kopfverletzungen bei der Entscheidung zu berĂŒcksichtigen und sagte in seinem PlĂ€doyer zum TĂ€ter: «Das erfĂŒllt die Straftat einer gefĂ€hrlichen Körperverletzung.» Das Urteil habe Signalwirkung auf den gesamten FuĂball bis hin zu den Amateuren. Es wĂ€re «ein fatales Zeichen» fĂŒr den FuĂball, wenn das Bundesgericht nicht dem Urteil des Sportgerichts folge.
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