Wissing, FahrradanhÀnger

Wissing plant 50-Kilo-Limit fĂŒr FahrradanhĂ€nger

26.07.2024 - 16:25:02

Das Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) bereitet eine strenge Regulierung von FahrradanhÀngern vor.

Man wolle die höchstzulĂ€ssige Gesamtmasse eines hinter einem Fahrrad mitgefĂŒhrten ungebremsten AnhĂ€ngers grundsĂ€tzlich auf 50 Kilogramm begrenzen, erklĂ€rte ein Sprecher dem "Spiegel". Die neue Vorschrift solle in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen werden. Das Ministerium begrĂŒndet die Änderung mit der Sicherheit fĂŒr Verkehrsteilnehmer. Damit werden Angaben des MĂŒnchner AnhĂ€ngerentwicklers Peter Hornung-Sohner mit seiner Manufaktur "Hinterher" bestĂ€tigt.

Hornung-Sohner sieht in der Neuregelung eine "massive VerschĂ€rfung". Bei einem angenommenen Eigengewicht des Trailers von 15 Kilogramm werde das Limit beim Transport von zwei Ă€lteren Kindern oder zwei BierkĂ€sten schnell ĂŒberschritten. Hornung-Sohner kritisiert, die gesetzliche Regelung werde "die Rolle des Autos als einziges ernst zu nehmendes Transportmittel fĂŒr BĂŒrger auf Jahre festzementieren". Legal wĂ€ren die AnhĂ€nger nach der Neureglung nur noch mit eigenem Auflaufbremssystem, was die Produkte laut Hornung-Sohner spĂŒrbar verteuern wĂŒrde. Das stehe "in keinem VerhĂ€ltnis zu den tatsĂ€chlichen Gefahren". Der Ministeriumssprecher begrĂŒndete sein Vorhaben indes mit wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt fĂŒr Straßenwesen. Die vorgesehenen Anpassungen stĂŒnden im Einklang mit "aktuellen und einschlĂ€gigen Normen fĂŒr FahrradanhĂ€nger". TatsĂ€chlich werden Gewichtslimits oder eigene Bremssysteme schon lĂ€nger empfohlen - sie sind bislang jedoch nicht gesetzlich verbindlich. In bestimmten FĂ€llen kann die erlaubte Gesamtmasse von AnhĂ€ngern laut Verkehrsministerium kĂŒnftig auch 60 statt 50 Kilogramm erreichen, nĂ€mlich dann, wenn die Verbindung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrads befestigt ist. Die Hersteller der AnhĂ€nger sollen selbst zertifizieren dĂŒrfen, ob sie die Vorgaben einhalten. Zudem soll die Regel nur fĂŒr neu in den Verkehr gebrachte FahrradanhĂ€nger gelten, mit einer Übergangsfrist von fĂŒnf Jahren nach Inkrafttreten der StVZO-Reform.

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