BER, Israel

PalÀstinenser-Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel abgewiesen

12.11.2025 - 17:30:13

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klagen von PalĂ€stinensern gegen Ausfuhrgenehmigungen fĂŒr Kriegswaffen an Israel aus prozessualen GrĂŒnden abgewiesen.

Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Klage eines im Gazastreifen lebenden PalĂ€stinensers, der die Bundesrepublik Deutschland verpflichten wollte, Genehmigungen fĂŒr Waffenlieferungen an Israel zu versagen, wurde als unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Der KlĂ€ger hatte argumentiert, dass die Genehmigungspraxis der Bundesregierung gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße, da Israel die Waffen völkerrechtswidrig einsetze. Ein weiteres Verfahren, in dem vier im Gazastreifen lebende PalĂ€stinenser die Aufhebung einer Genehmigung zur Ausfuhr von 3.000 Panzerabwehrwaffen nach Israel forderten, wurde ebenfalls abgewiesen.

Die KlĂ€ger hatten ihre Klage nach dem vollstĂ€ndigen Export der Waffen umgestellt und begehrten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Das Gericht sah jedoch keine konkrete Wiederholungsgefahr, da sich die Situation im Gaza-Konflikt seit Herbst 2023 maßgeblich geĂ€ndert habe. In beiden FĂ€llen entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass keine gerichtliche Entscheidung erforderlich sei, da die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis geĂ€ndert habe und derzeit keine Genehmigungen fĂŒr die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilt wĂŒrden. Gegen die Urteile kann jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden (Urteile der 4. Kammer vom 12. November 2025 (VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24).

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