Deutsche Bahn, Bundesnetzagentur

Deutsche Bahn: Gericht kippt Wettbewerbsklausel der Netzagentur

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 17:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. DB InfraGO muss auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken vorerst keinen festen Anteil der KapazitĂ€ten fĂŒr Konkurrenten freihalten – der geplante Italo-Start ab 2028 bleibt nach Angaben des Unternehmens bestehen.

  • Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
    Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Die Bundesnetzagentur hĂ€lt ihre Vorgaben weiter fĂŒr sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
    Die Bundesnetzagentur hĂ€lt ihre Vorgaben weiter fĂŒr sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Die Bundesnetzagentur hĂ€lt ihre Vorgaben weiter fĂŒr sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der KapazitÀten freirÀumen.

Gericht stoppt Wettbewerbsklausel

Das Gericht erklĂ€rte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGO zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtet hatte, in einem Eilbeschluss fĂŒr rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Ein Sprecher der Bahn-Infrastrukturtochter begrĂŒĂŸte den Beschluss. Er schaffe frĂŒhe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen fĂŒr alle. Das sei angesichts der knappen KapazitĂ€ten auf dem deutschen Schienennetz besonders wichtig.

Bundesnetzagentur hĂ€lt Regelung weiter fĂŒr sinnvoll

Die Bundesnetzagentur hĂ€lt eine entsprechende Regelung weiterhin fĂŒr sachlich geboten, um den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der FahrgĂ€ste zu fördern. Bis zur endgĂŒltigen KlĂ€rung des Rechtsstreits in der Hauptsache muss InfraGO die Klausel jedoch nicht anwenden.

Die Behörde hatte sich von mehr Wettbewerb niedrigere Ticketpreise versprochen. Am 17. Juli hatte sie festgelegt, dass InfraGO auf stark ausgelasteten Korridoren mit KapazitĂ€tsobergrenzen kĂŒnftig 25 bis 40 Prozent der KapazitĂ€ten an Wettbewerber vergeben soll. Als Beispiele gelten die Knoten MĂŒnchen und Frankfurt.

Italo plant Einstieg ab 2028

Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Das Unternehmen hatte sich bei der Bundesnetzagentur ĂŒber die Vergabe der ohnehin begrenzten SchienenkapazitĂ€ten beschwert und bessere Bedingungen fĂŒr neue Wettbewerber gefordert.

Italo erklĂ€rte, man nehme das Urteil zur Kenntnis und warte auf die Veröffentlichung der UrteilsbegrĂŒndung. Am Ziel, in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzusteigen, halte das Unternehmen fest. Die erforderlichen Investitionen fĂŒr Beschaffung und Wartung einer neuen Zugflotte sowie die Vorbereitungen fĂŒr den Markteintritt liefen planmĂ€ĂŸig.

Trassen an ĂŒberlasteten Knoten besonders knapp

FĂŒr jede Zugfahrt ist eine sogenannte Trasse erforderlich – ein bestimmter Fahrweg zu einer festgelegten Zeit. Vergeben werden die Trassen von DB InfraGO. Besonders an großen Knoten wie Hamburg, Berlin oder Köln ist der Platz knapp; dort kommt es auch deshalb zu vielen VerspĂ€tungen.

Der Fernverkehr wird zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. GrĂ¶ĂŸter Wettbewerber ist bislang das MĂŒnchner Unternehmen Flix. Die Bundesnetzagentur wollte Konkurrenten auf ĂŒberlasteten Strecken deshalb einen grĂ¶ĂŸeren Zugang ermöglichen.

Gericht sieht Klausel als ungeeignet an

Die Deutsche Bahn hatte gegen den Beschluss der Behörde in einem Eilverfahren argumentiert, die Regelung werde die Zahl der Konflikte um die Nutzung bestimmter Trassen und ZeitrĂ€ume deutlich erhöhen. Daraus entstĂŒnden rechtliche und praktische Probleme bei der Bewirtschaftung der KapazitĂ€ten.

Das Verwaltungsgericht begrĂŒndete seine Entscheidung damit, dass weder europĂ€isches Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung des Schienenwegbetreibers zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen vorsĂ€hen. Zudem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.

Engpass auf dem Schienennetz

Der Beschluss trifft auf einen Fernverkehrsmarkt, der vom bundeseigenen Bahnkonzern dominiert wird. Wettbewerber wie Flix und der geplante Anbieter Italo benötigen fĂŒr neue Verbindungen sogenannte Trassen – festgelegte Fahrwege zu bestimmten Zeiten. Diese KapazitĂ€ten sind besonders an Knotenpunkten wie Hamburg, Berlin, Köln, MĂŒnchen und Frankfurt knapp.

Die Bundesnetzagentur wollte mit der Wettbewerbsklausel den Zugang zu besonders attraktiven und stark ausgelasteten Strecken erleichtern. Vorgesehen war, dort 25 bis 40 Prozent der KapazitĂ€ten fĂŒr Wettbewerber zu vergeben. Das Gericht hĂ€lt diesen Mechanismus nach der dpa-Meldung jedoch fĂŒr rechtlich nicht vorgesehen und fĂŒr ungeeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen.

Bedeutung fĂŒr FahrgĂ€ste

Unmittelbar Ă€ndert sich fĂŒr Reisende zunĂ€chst wenig: Der bestehende Fernverkehr bleibt bestehen, und Italo hĂ€lt nach eigenen Angaben am Markteintritt ab 2028 fest. FĂŒr das Unternehmen wird aber wichtiger, ob es ohne reservierte KapazitĂ€ten attraktive Fahrzeiten und verlĂ€ssliche Verbindungen erhalten kann.

Langfristig verlagert sich die Debatte damit von einer festen Zugangsquote auf die grundsĂ€tzliche Organisation der Trassenvergabe. Mehr Wettbewerb könnte Auswahl und Preisdruck erhöhen; zugleich mĂŒssen die begrenzten Fahrwege zwischen Fern-, Nah- und GĂŒterverkehr verteilt werden. Die Hauptsacheentscheidung und die konkrete Ausgestaltung kĂŒnftiger KapazitĂ€tsregeln bleiben daher zentral.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

DER SPIEGEL: „Deutsche Bahn: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig“ (08.10.2026)

Der Bericht bestĂ€tige, dass die Deutsche Bahn gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur erfolgreich vorgegangen sei und DB InfraGO auf wichtigen Trassen keinen festen Anteil fĂŒr Wettbewerber freihalten mĂŒsse. Er setze einen zusĂ€tzlichen Schwerpunkt auf die geplanten Investitionen von Italo: Das Unternehmen wolle 26 HochgeschwindigkeitszĂŒge kaufen, insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro investieren und etwa 2500 BeschĂ€ftigte einstellen oder ausbilden.

Tagesspiegel: „Kippt der Italo-Einstieg?: Deutsche Bahn muss ICE-Wettbewerbern doch nicht feste Fahrzeiten einrĂ€umen“ (08.10.2026)

Der Artikel bestĂ€tige die Aufhebung der Wettbewerbsklausel und stelle stĂ€rker die mögliche Bedeutung fĂŒr den geplanten Italo-Einstieg heraus. Er hebe hervor, dass Italo bessere Rahmenbedingungen fĂŒr neue Anbieter habe erreichen wollen; offen bleibe, wie die knappen KapazitĂ€ten kĂŒnftig rechtssicher verteilt wĂŒrden.

Beide Berichte stimmten beim Gerichtsbeschluss und beim geplanten Markteintritt ab 2028 ĂŒberein. Unterschiede lĂ€gen vor allem in der Gewichtung: WĂ€hrend der eine Bericht die Investitionen und den Aufbau des neuen Angebots betone, rĂŒcke der andere die Folgen fĂŒr Italos Zugang zu attraktiven Fahrzeiten in den Mittelpunkt.

Disclaimer...

de | politik | 70267937 |