Arbeitsmarkt

Beamtenbund hĂ€lt Teile von Besoldungsreform fĂŒr verfassungswidrig

08.05.2026 - 16:07:34 | dts-nachrichtenagentur.de

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) verlangt Änderungen am Gesetzentwurf zur Besoldungsreform.

Polizeibeamte (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Polizeibeamte (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, ĂŒber die die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, begrĂŒĂŸt der DBB zwar grundsĂ€tzlich die Reform, hĂ€lt Teile davon aber fĂŒr "verfassungswidrig".

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Mitte April angekĂŒndigt, die EinstiegsgehĂ€lter der Bundesbeamten erhöhen zu wollen. Sie sollen anders als bisher ihren Sold nicht mehr gemĂ€ĂŸ der ersten Erfahrungsstufe erhalten, sondern direkt in der zweiten Stufe einsteigen. Das befĂŒrwortet der DBB.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Besoldung nicht mehr nach dem Alleinverdienerprinzip zu berechnen. Der Gesetzgeber geht bisher davon aus, dass ein Beamtengehalt zur Versorgung einer vierköpfigen Familie ausreichen muss. KĂŒnftig wird die Besoldung so berechnet, dass dabei ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro im Jahr unterstellt wird.

Das weckt den Unmut der Beamtenvertreter: In der Stellungnahme heißt es, die Höhe des Partnereinkommens sei "vom Beamten nicht erzwingbar und hĂ€ngt vom Verhalten Dritter" ab, eine "fiskalische Herunterrechnung des Alimentationsanspruchs" sei daher "unzulĂ€ssig".

In der B-Besoldung plant Dobrindt, die GehĂ€lter weniger stark als in der A-Besoldung anzuheben. Er will lediglich die Tarifergebnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Top-Beamten ĂŒbertragen. Der DBB regt deshalb an, die AbstĂ€nde zwischen den Einkommensgruppen der B-Besoldung noch einmal "kritisch zu prĂŒfen". Insbesondere der vorgesehene Abstand zwischen der Besoldungsgruppe B 3 und B 4 von 1,6 Prozent ist nach Ansicht des Verbandes "mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot unvereinbar".

Die Beamtenvertreter sprechen damit zwei Vorgaben an, die das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz ableitet. Nach dem Leistungsprinzip muss sich die Eignung und fachliche BefĂ€higung der Beamten in der Besoldung niederschlagen. Das Abstandsgebot verlangt MindestabstĂ€nde zwischen den Besoldungsgruppen. Bisher sah Karlsruhe das Abstandsgebot als verletzt an, wenn die AbstĂ€nde zwischen den Gruppen um mindestens zehn Prozent in den vergangenen fĂŒnf Jahren abgeschmolzen sind.

Nach den Zahlen des Beamtenbundes wird diese Vorgabe in der B-Besoldung nicht eingehalten. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu den AbstĂ€nden der B-Besoldung Ă€ußern.

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