StÀdtetag, Grundsteuer-Mehrbelastung

StĂ€dtetag kritisiert Grundsteuer-Mehrbelastung fĂŒr Wohnimmobilien

30.11.2024 - 01:00:00

Der Deutsche StÀdtetag gibt den BundeslÀndern eine Mitschuld an steigenden Grundsteuern auf Wohnimmobilien ab 2025.

"Wir warnen bereits seit lĂ€ngerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts WohngrundstĂŒcke stĂ€rker belastet werden als GeschĂ€ftsgrundstĂŒcke", sagte Helmut Dedy, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen StĂ€dtetags, der "Welt am Sonntag". Die LĂ€nder hĂ€tten es versĂ€umt, dieser Belastungsverschiebung vorzubeugen. Hintergrund ist die Grundsteuerreform mit aktualisierten und teils deutlich gestiegenen Immobilienwerten, die in neue Berechnungsmodelle einfließen.

Wohnimmobilien hĂ€tten sich meist stĂ€rker verteuert als GewerbegrundstĂŒcke, so Dedy weiter. In jenen BundeslĂ€ndern, die das sogenannte Bundesmodell mit einer Anrechnung der Bodenrichtwerte anwenden, steige die Steuerlast fĂŒr die betroffenen Immobilienbesitzer entsprechend stark an. "Diese systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hĂ€tten die BundeslĂ€nder verhindern können, indem sie die Messzahlen fĂŒr GeschĂ€ftsgrundstĂŒcke anpassen. Das haben bisher leider nur Berlin, Sachsen und das Saarland getan", sagte Dedy. "In den anderen BundeslĂ€ndern ist es fĂŒr eine Anpassung der Messzahlen zum Jahr 2025 zu spĂ€t." Beim Hebesatz dagegen gebe es noch Gestaltungsspielraum. "Die Festlegung der neuen GrundsteuerhebesĂ€tze fĂŒr das Jahr 2025 muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein." Wo die Steuerlast also ĂŒbermĂ€ĂŸig steigt, könnten die Gemeinden noch reagieren. Ab 2025 gilt bundesweit ein neues Grundsteuersystem. StĂ€dte und Gemeinden beginnen aktuell mit dem Versand neuer Steuerbescheide. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die alten Immobilien-Einheitswerte fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt hatte, die bisher zur Berechnung der Steuer herangezogen worden waren.

@ dts-nachrichtenagentur.de