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StÀdtetag: Schlupflöcher bei Mietpreisbremse bleiben

21.10.2024 - 06:12:50

Der Deutsche StĂ€dtetag hĂ€lt die PlĂ€ne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse fĂŒr nicht ausreichend.

"EnttĂ€uschend ist, dass der Entwurf die seit Jahren bekannten Schlupflöcher im Gesetz nicht schließt", sagte HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Helmut Dedy der "Rheinischen Post".

Jeder wisse doch, "dass etwa zeitlich befristete Vermietungen zum vorĂŒbergehenden Gebrauch von möblierten Wohnungen systematisch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen", sagte Dedy. Dieses Problem mĂŒsse die Bundesregierung angehen. Dass die Regelungen nicht fĂŒr Wohnungen gelten, die nach Oktober 2014 gebaut wurden, sei zudem weiter problematisch. "Diese Wohnungen sind jetzt zehn Jahre alt. Wenn die Regelung so bleibt, gilt die Mietpreisbremse fĂŒr immer weniger Wohnungen", betonte Dedy.

Am Mittwoch hatte Buschmann VorschlĂ€ge fĂŒr eine VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 in die Ressortabstimmung innerhalb der Regierung gegeben. Sie gilt seit 2015, ist aktuell bis Ende kommenden Jahres befristet und begrenzt Mietpreise bei NeuvertrĂ€gen. Vermieter dĂŒrfen in Gebieten mit angespannten WohnungsmĂ€rkten dadurch im Grundsatz maximal zehn Prozent mehr als die ortsĂŒbliche Vergleichsmiete verlangen. Welche Gebiete das sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Schlupflöcher, wie unter anderem der Deutsche Mieterbund immer wieder bemÀngelt. So ist die Regelung nicht anzuwenden auf Wohnungen, die erst nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Ausgenommen ist auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Bei möblierten Wohnungen gilt die Bremse zwar grundsÀtzlich, Vermieter können aber einen Zuschlag verlangen.

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