Geldstrafen in Prozess um G20-Proteste verhÀngt
03.09.2024 - 17:52:37 | dpa.deIm Prozess um gewaltsame Auseinandersetzungen von Demonstranten mit der Polizei am Rande des G20-Gipfels 2017 hat das Landgericht Hamburg zwei Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt. Der 29-JÀhrige und die 35 Jahre alte Frau hÀtten sich des Landfriedensbruchs sowie der Beihilfe unter anderem zur versuchten gefÀhrlichen Körperverletzung, SachbeschÀdigung sowie zu tÀtlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin nach rund siebenmonatiger Verhandlung.
Die Angeklagten hatten 2017 an einem Aufmarsch von 150 bis 200 Gipfelgegnern teilgenommen, aus dem heraus im Rondenbarg in Bahrenfeld Polizisten mit Steinen beworfen sowie Verkehrsschilder, eine Bushaltestelle, ein FirmengebĂ€ude und zwei Autos beschĂ€digt worden waren.Â
Bis auf die Beteiligung an der Demonstration des sogenannten «schwarzes Fingers» der Gipfelgegner war den Angeklagten keine konkrete Tathandlung nachgewiesen worden. Allerdings hĂ€tten sie sich allein durch ihre Teilnahme an der auf eine gewaltsame Eskalation ausgelegten Demo der Beihilfe schuldig gemacht, sagte die Richterin.Â
Verfahrenskosten dĂŒrften Geldstrafe noch ĂŒbersteigen
Sie seien wie die anderen Demonstranten schwarz oder zumindest dunkel gekleidet gewesen und hĂ€tten Steinewerfern und GewalttĂ€tern unter den Teilnehmern so ihre SolidaritĂ€t gezeigt. AuĂerdem hĂ€tten sie denen durch ihre UniformitĂ€t ermöglicht, nach den Taten in der Gruppe unterzutauchen. «Diese nach auĂen getragene Militanz und die Förderung von Gewalttaten, das ist es, was wir hier bestrafen», sagte die Richterin.
Der 29-JĂ€hrige wurde zu 90 TagessĂ€tzen von je 15 Euro, die 35-JĂ€hrige zu 90 TagessĂ€tzen von je 40 Euro verurteilt. AuĂerdem mĂŒssen die beiden die nicht unerheblichen Kosten des aufwendigen Verfahrens tragen, was nach Worten der Richterin «schmerzhaft» werden dĂŒrfte.
Gegen das Urteil ist binnen einer Woche Revision möglich. Dies werde man jetzt eingehend prĂŒfen, kĂŒndigte der 29-JĂ€hrige an.Â
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