Bankier Olearius scheitert vor Menschenrechtsgericht
17.09.2024 - 15:13:08 | dpa.deDie Richter sahen keine Menschenrechtsverletzung im Zuge der Cum-Ex-Prozesse und wiesen die Beschwerde des frĂŒheren Chefs der Hamburger Privatbank M.M.Warburg ab.
Hintergrund sind Urteile des Bonner Landgerichts und des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2020 und 2021. Damals wurden zwei Ex-BörsenhÀndler verurteilt. Olearius war in diesem Prozess nicht angeklagt, kritisierte aber, dass er in dem Prozess vorverurteilt und damit in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei. Der Prozess gegen ihn selbst wurde spÀter wegen seines schlechten Gesundheitszustandes eingestellt.
Die Richter in StraĂburg folgten seiner Argumentation nicht und schlossen eine Menschenrechtsverletzung aus. Der EGMR mit Sitz im französischen StraĂburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhĂ€ngigen Organe setzen sich fĂŒr den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.
Bei Cum-Ex-GeschĂ€ften bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren - Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel hin- und hergeschoben. Die Bundesrepublik hatte dabei keinen Ăberblick, ihr entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Die Hochphase dieser GeschĂ€fte war in den Jahren 2006 bis 2011. Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat.
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