Wirecard-VorstÀnde, Schadenersatz

Wirecard-VorstÀnde zu Schadenersatz verurteilt

05.09.2024 - 10:19:05

Der Insolvenzverwalter von Wirecard will mit seiner Klage Geld fĂŒr die GlĂ€ubiger des Ex-Dax-Konzerns sichern. Das Landgericht MĂŒnchen hat nun ein Urteil gefĂ€llt. Der Streit könnte aber weitergehen.

Das Landgericht MĂŒnchen hat drei ehemalige VorstĂ€nde von Wirecard zur Zahlung von insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen verurteilt. Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlĂ€ssig gehandelt haben und deswegen fĂŒr den entstandenen Schaden haften mĂŒssen. 

Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und ProduktvorstĂ€nde. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael JaffĂ©, der durch das Vorgehen Geld fĂŒr die GlĂ€ubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird. (Az.: 5 HK O 17452/21).

Ehemaliger stellvertretender Aufsichtsratschef soll laut Urteil nicht zahlen

Mit einem Teil der Klage scheiterte JaffĂ© allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen. Zwar attestierte Krenek auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das fĂŒhrt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung. Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden FĂ€llen geholfen hĂ€tten. 

Bei den drei VorstĂ€nden sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine grĂŒndliche finanzielle PrĂŒfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren RessortzustĂ€ndigkeiten ab. Bei der ProduktvorstĂ€ndin argumentierte er, dass sie nach fragwĂŒrdigen Vorgehensweisen bei der Kreditvergabe hĂ€tte misstrauisch werden mĂŒssen.

Im Einzelnen ging es bei dem Verfahren um einen Kredit ĂŒber 100 Millionen sowie die Zeichnung von Schuldverschreibungen ĂŒber weitere 100 Millionen gegenĂŒber einem Unternehmen namens OCAP. Dass der Schaden nur bei 140 Millionen liegt, geht darauf zurĂŒck, dass ein Teil des Kredites mit 60 Millionen aus den spĂ€ter gezeichneten Schuldverschreibungen getilgt wurde.

Manager-Haftpflicht zahlt nicht bei Straftaten

Selbst nach der Verurteilung zu Schadenersatz ist ungewiss, wie viel Geld der Insolvenzverwalter fĂŒr die GlĂ€ubiger letztlich bekommen kann. Die Manager haften zwar mit ihrem Privatvermögen, es ist aber mehr als fraglich, dass dieses dafĂŒr ausreichen wĂŒrde. Wirecard hatte fĂŒr die VorstĂ€nde und AufsichtsrĂ€te zwar auch eine Manager-Haftpflicht abgeschlossen, die die geforderte Summe decken könnte. Aber bei Straftaten von Managern zahlen Manager-Haftpflichtversicherungen nicht. 

Braun steht mit zwei anderen Managern wegen Betrugsverdachts vor Gericht, der ehemalige Vertriebsvorstand Jan Marsalek ist untergetaucht. Dem ehemaligen stellvertretenden Aufsichtsratschef Stefan Klestil hingegen werden keine Straftaten vorgeworfen.

Klestils AnwÀlte zeigten sich nach der Entscheidung zufrieden. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters kommentierte das Urteil dagegen nicht. 

 

@ dpa.de