MAD soll zusĂ€tzliche Befugnisse fĂŒr AuslandseinsĂ€tze erhalten
22.06.2024 - 07:00:00"Die Novellierung gewĂ€hrt dem MilitĂ€rischen Abschirmdienst die notwendigen Befugnisse, um die Bundeswehr auch bei AuslandseinsĂ€tzen gegen Spionage und Sabotage durch fremde MĂ€chte, sowie gegen extremistische Unterwanderungsversuche aus den eigenen Reihen schĂŒtzen zu können", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der "Welt am Sonntag". "Wir setzen darauf, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und in Kraft treten kann", so die Sprecherin. Die GesetzesĂ€nderung soll den MilitĂ€rischen Abschirmdienst vor allem fĂŒr den Schutz der im Aufbau befindlichen "Brigade Litauen" an der Ostflanke der Nato wappnen und Befugnisse zur Abwehr russischer Aktionen einrĂ€umen. AuĂerdem soll die Reform Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts berĂŒcksichtigen, welches in mehreren Urteilen eine PrĂ€zisierung der rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel angemahnt hatte. Zudem soll das novellierte Gesetz eine Vorab-Kontrolle nachrichtendienstlicher MaĂnahmen durch den im April 2021 zunĂ€chst nur fĂŒr den Bundesnachrichtendienst eingerichteten "UnabhĂ€ngigen Kontrollrat" festschreiben. GrĂŒnen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte der "Welt am Sonntag", dass das Verfassungsgericht fĂŒr die GesetzesĂ€nderung klare Vorgaben gemacht habe. "Beispielsweise mĂŒssen alle nachrichtendienstlichen Mittel hinreichend bestimmt und klar ausformuliert sein und je nach Eingriffstiefe und Schwere einer unabhĂ€ngigen Vorabkontrolle unterworfen werden." Auch der verteidigungspolitische Sprecher der FDP, Alexander MĂŒller, mahnte klare Regelungen an. "Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass wir starke Nachrichtendienste benötigen, die starker Kontrolle unterliegen", sagte MĂŒller.


