Walter LĂŒbcke, Deutschland

Mordwaffe im Fall LĂŒbcke: BGH urteilt zu Teil-Freispruch

28.06.2023 - 04:47:23

Der Mord am CDU-Politiker LĂŒbcke schlug hohe Wellen. Der TĂ€ter ist lĂ€ngst verurteilt - doch woher die Mordwaffe kam, weiß keiner. Kommt ein neues Verfahren gegen den einst als VerkĂ€ufer verdĂ€chtigten Mann?

Wird der mögliche Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des Kasseler RegierungsprĂ€sidenten Walter LĂŒbcke neu verhandelt? DarĂŒber entscheidet heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Hintergrund ist ein Teil-Freispruch fĂŒr einen 68 Jahre alten Mann vom Vorwurf der fahrlĂ€ssigen Tötung aus dem vergangenen Jahr. Das Landgericht Paderborn hatte es als nicht erwiesen angesehen, dass der Mann im Jahr 2016 die Waffe an den Rechtsextremisten Stephan Ernst, den spĂ€teren Mörder LĂŒbckes, verkauft hatte. Sie sprachen ihn in dieser Hinsicht frei und verurteilten ihn nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes.

Verfahrensfehler geltend gemacht

Die Generalstaatsanwaltschaft DĂŒsseldorf hatte gegen den Teil-Freispruch Revision zum BGH eingelegt. Sie monierte, dass Ernst im Prozess gegen den 68-JĂ€hrigen nicht als Zeuge gehört worden war. Die Anklagebehörde hatte seinerzeit eigens die Aussetzung des Verfahrens beantragt, um die Anhörung des wegen des LĂŒbcke-Mordes bereits verurteilten Ernst zu ermöglichen. Das Urteil gegen ihn war damals noch nicht rechtskrĂ€ftig gewesen. Solange hĂ€tte Ernst als Zeuge nicht aussagen mĂŒssen.

Das Landgericht hatte dem Antrag nicht stattgegeben. Der Vertreter des Generalbundesanwalts machte deshalb bei der BGH-Verhandlung am vergangenen Donnerstag unter anderem Verfahrensfehler geltend. Der Verteidiger des 68-JĂ€hrigen betonte hingegen, dass Ernst ohnehin kein glaubwĂŒrdiger Zeuge gewesen wĂ€re und eine Aussage damit am Teil-Freispruch seines Mandanten nichts geĂ€ndert hĂ€tte.

Verfahren könnte neu aufgerollt werden

Der 68-JĂ€hrige hatte immer bestritten, mit dem Verkauf der Waffe etwas zu tun gehabt zu haben. Er rĂ€umte wĂ€hrend des Prozesses gegen ihn lediglich den unerlaubten Besitz von Munition ein und gab auch zu, GeschĂ€fte mit Ernst gemacht zu haben. Sollte die Revision Erfolg haben, mĂŒsste das Verfahren neu aufgerollt werden.

LĂŒbcke wurde im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nĂ€chster NĂ€he mit einem Kopfschuss ermordet. Der Mord gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der CDU-Politiker hatte sich fĂŒr die Aufnahme von FlĂŒchtlingen eingesetzt.

@ dpa.de