SPD-Abgeordneter, Angebote

SPD-Abgeordneter will schÀdliche Angebote in Arztpraxen verbieten

04.04.2024 - 00:00:00

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), fordert, bestimmte Selbstzahlerleistungen - sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) - zu verbieten.

"Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schĂ€dlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von Igel", sagte Schwartze dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgabe). Konkret nannte er die Ultraschalluntersuchung zur KrebsfrĂŒherkennung der Eierstöcke und der GebĂ€rmutter. Diese Untersuchung sei eine der am meisten verkauften Leistungen, sagte Schwartze.

Sie gehöre aber zu den Angeboten, die schadeten, weil es hĂ€ufig falsch-positive Befunde gebe und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe folgten. "Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynĂ€kologischen Fachgesellschaften abgelehnt." Nach Angaben von Schwartze bereitet die Ampelkoalition zudem rechtliche und finanzielle Erleichterungen fĂŒr die Opfer von Behandlungsfehlern vor. Die GesprĂ€che mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ĂŒber eine Reform des Patientenrechtegesetzes seien auf einem guten Weg. "Da ist Bewegung in der Sache", sagte er. Auch an dem im Koalitionsvertrag zugesagten HĂ€rtefallfonds werde gearbeitet. "Die Betroffenen scheitern meist daran, zu beweisen, dass der Schaden allein durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde", sagte Schwartze. Dieser Vollbeweis sei in der Praxis extrem schwer. "Deshalb setzte ich mich dafĂŒr ein, dass kĂŒnftig die ĂŒberwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Das wird der KomplexitĂ€t des menschlichen Körpers gerecht und gilt lĂ€ngst in LĂ€ndern mit vergleichbaren Rechtssystemen, also zum Beispiel in Österreich oder der Schweiz", so der SPD-Politiker. Der HĂ€rtefallfonds solle nicht das Haftungsrecht ersetzen, sondern dann eintreten, wenn Menschen nach einer Behandlung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten hĂ€tten und deshalb finanziell in Schwierigkeiten geraten seien. Werde gerichtlich festgestellt, dass es wirklich einen Behandlungsfehler gegeben habe, mĂŒsse der Verursacher das Geld an den Fonds zurĂŒckzahlen. "War es jedoch eine schicksalhafte Entwicklung, dann soll die Allgemeinheit dafĂŒr aufkommen, nicht die Betroffenen selbst", sagte Schwartze.

@ dts-nachrichtenagentur.de