Brandenburg-Wahl, RBB

Brandenburg-Wahl: RBB muss Tierschutzpartei-Ergebnis doch nicht zeigen

22.09.2024 - 15:31:56 | dpa.de

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss bei der TV-PrÀsentation von vorlÀufigen Ergebnissen zur Brandenburg-Wahl die Tierschutzpartei doch nicht auflisten, wenn sie nur ein niedriges Ergebnis erzielt.

Das Bundesverfassungsgericht setzte die Wirksamkeit eines Beschlusses aus, mit dem die Partei vor Tagen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen Sieg errungen hatte. Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender hatte sich danach an Karlsruhe gewandt und sich mit seinem Antrag einen Tag vor der Brandenburg-Wahl durchgesetzt.

Die Karlsruher Richter unterstrichen in ihrer BegrĂŒndung die verfassungsrechtlich geschĂŒtzte Rundfunkfreiheit in Deutschland. Medien können also frei ĂŒber die Gestaltung ihres Programms entscheiden - eine Beeinflussung durch Politik bei der konkreten Ausgestaltung von Sendungen darf nicht stattfinden. Die Nachteile fĂŒr die Tierschutzpartei durch den nun ergangenen Beschluss seien im Vergleich geringer einzuschĂ€tzen, hieß es vom obersten Verfassungsgericht. RBB-Chefredakteur David Biesinger teilte in einer Reaktion des Senders zu dem Beschluss mit: "Die Entscheidung schĂŒtzt unsere redaktionelle Freiheit. Inhalt und Form der Wahlberichterstattung bestimmen nicht die Parteien."

Tierschutzpartei wollte mehr Sichtbarkeit

Eigentlich hĂ€tte der RBB per einstweiliger Anordnung durch das brandenburgische Gericht unter bestimmten Voraussetzungen Wahlergebnisse der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) in seinem Landesfernsehprogramm am Wahl- und am Folgetag zeigen mĂŒssen. Konkret hĂ€tten in den Schaubildern und LaufbĂ€ndern, die traditionell ab 18.00 Uhr nach Schließung der Wahllokale im Fernsehen zu sehen sind, die Hochrechnungen, Prognosen und voraussichtlichen Ergebnisse zur Tierschutzpartei gezeigt und die Partei dazu genannt werden mĂŒssen - wenn sie mindestens zwei Prozent erreicht. Die Tierschutzpartei will bewirken, dass auch kleinere Parteien mehr Sichtbarkeit bekommen und sich dadurch womöglich ihre Chancen in der Zukunft erhöhen.

Die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde

Normalerweise bĂŒndeln TV-Sender die Ergebnisse von Parteien unter fĂŒnf Prozent in einer gemeinsamen Rubrik "Andere". Wie in vielen anderen Parlamenten auch gilt fĂŒr Brandenburg eine FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde der Zweitstimmen fĂŒr den Einzug in den Landtag - Ausnahme ist ein Direktmandat bei den Erststimmen.

Das Bundesverfassungsgericht setzte nach eigenen Angaben die Wirksamkeit des OVG-Beschlusses bis zu einer Entscheidung ĂŒber eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - lĂ€ngstens fĂŒr die Dauer von einem halben Jahr - aus.

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