LĂ€nder verschieben Entscheidung zum Rundfunkbeitrag
25.10.2024 - 13:11:47Die MinisterprÀsidenten verschieben eine Entscheidung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Im Dezember soll es weitere Beratungen geben, bestÀtigten mehrere LÀnder.
Die LĂ€nderchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Leipzig zugleich auf umfangreiche Reformen fĂŒr ARD und ZDF. Am Rande der MinisterprĂ€sidentenkonferenz begrĂŒĂte der brandenburgische MinisterprĂ€sident Dietmar Woidke (SPD) die VerstĂ€ndigung auf die Rundfunkreform als "dringend erforderlich".
Ziel der ReformplĂ€ne ist es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen - auch mit Blick auf die Entwicklung des Rundfunkbeitrags. So soll die Zahl der Radioprogramme in der ARD frĂŒheren PlĂ€nen zufolge sinken. Ebenso sollen demnach kleinere TV-Sender, die klassisch im Fernsehen ihr Programm fortlaufend ausstrahlen, wegfallen.
Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall fĂŒr Karlsruhe?
Die offene Frage des kĂŒnftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann mĂŒsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemÀà einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren.
Die LĂ€nderchefs mĂŒssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte.
In den vergangenen Monaten lagen die Positionen beim Rundfunkbeitrag weit auseinander. LÀnder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. In dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Weicht nur ein Regierungschef ab, kann eine Erhöhung nicht auf den Weg gebracht werden.
Die Gegner einer Erhöhung argumentierten, die HĂ€user hĂ€tten nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren. Aktuell betrĂ€gt der Jahresbetrag fĂŒr den Rundfunk neun Milliarden Euro. BefĂŒrworter sagten, Reformen wĂŒrden erst mit der Zeit fĂŒr Einsparungen sorgen. Deshalb mĂŒsse man den HĂ€usern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.
Was ist der nÀchste Schritt?
Damit die strukturellen Reformen greifen können, mĂŒssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Ănderungen in den StaatsvertrĂ€gen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach frĂŒheren LĂ€nderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.
In StaatsvertrÀgen legen die BundeslÀnder seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.

