Könnte Karlsruhe den Soli kippen?
26.03.2025 - 05:00:43Union und SPD ringen noch um einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, da könnte der kĂŒnftigen Bundesregierung aus Karlsruhe schon die nĂ€chste Herausforderung drohen. Das Bundesverfassungsgericht will entscheiden, ob der SolidaritĂ€tszuschlag noch verfassungsgemÀà ist. Durch die mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begrĂŒndete Abgabe flieĂen jedes Jahr mehr als zwölf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Ist damit bald Schluss? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil:
Was ist der SolidaritÀtszuschlag?
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie KapitalertrĂ€ge erhoben und betrĂ€gt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Nachdem es 1991/1992 zunĂ€chst einen zeitlich befristeten VorlĂ€ufer gegeben hatte, wurde der Zuschlag 1995 vor dem Hintergrund des zusĂ€tzlichen Finanzbedarfs der Deutschen Einheit unbefristet eingefĂŒhrt. Das Geld ist aber - wie alle Steuereinnahmen - nicht zweckgebunden und flieĂt in den Bundeshaushalt.
Wer muss ihn zahlen?
Bis Ende 2020 mussten fast alle BĂŒrgerinnen, BĂŒrger und Betriebe in Ost und West den SolidaritĂ€tszuschlag zahlen. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. FĂŒr 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des «Gesetzes zur RĂŒckfĂŒhrung des SolidaritĂ€tszuschlags 1995» abgeschafft, fĂŒr weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil.Â
Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen und 600.000 Kapitalgesellschaften die Abgabe. In diesem Jahr mĂŒssen laut Finanzministerium diejenigen Soli zahlen, die mindestens 19.950 Euro Steuern auf ihr Einkommen ableisten. Teilweise fĂ€llig wird die Abgabe damit fĂŒr alle Ledigen mit einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 73.500 Euro. Der volle Soli ist ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 114.300 Euro zu zahlen. FĂŒr Verheiratete oder Steuerpflichtige mit Kindern liegen die Grenzen höher.Â
Wer klagt dagegen?
Am Mittwoch entscheidet das Gericht zu der Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern - darunter der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian DĂŒrr und die ehemaligen FinanzstaatssekretĂ€re Florian Toncar und Katja Hessel. Sie hatten geklagt, noch bevor die Liberalen Teil der letzten Ampel-Regierung wurden. (Az. 2 BvR 1505/20)
Warum klagen sie?
Die BeschwerdefĂŒhrer meinen, der Zuschlag sei mit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II verfassungswidrig geworden. Mit diesem Pakt flossen finanzielle Sonderleistungen des Bundes zur BewĂ€ltigung der Folgen der deutschen Teilung an die ostdeutschen BundeslĂ€nder. So sollte nicht nur die Infrastruktur ausgebaut, sondern auch die Finanzkraft der Kommunen gestĂ€rkt und die Wirtschaft gefördert werden.Â
Der Solidarpakt II lief Ende 2019 aus. «Der Zweck des SolidaritĂ€tszuschlags ist damit inzwischen weggefallen», sagte Toncar der Deutschen Presse-Agentur. Wenn er nicht abgeschafft werde, drohe eine «Soli-Endlosschleife».Â
Die KlĂ€ger argumentieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen inzwischen ungleich behandelt wĂŒrden, weil die Abgabe 2021 nur fĂŒr einen Teil der BĂŒrger abgeschafft wurde.Â
Was hÀlt die Bundesregierung dagegen?
Die inzwischen nur noch geschĂ€ftsfĂŒhrende Bundesregierung argumentiert, die Wiedervereinigung verursache weiterhin Kosten - zum Beispiel bei der Rentenversicherung und am Arbeitsmarkt. AuĂerdem sei eine soziale Staffelung bei der Besteuerung ausdrĂŒcklich erlaubt, heiĂt es im Finanzministerium.Â
Was sagten andere Gerichte dazu?
Es ist nicht das erste Mal, dass ein hohes deutsches Gericht ĂŒber den Soli entscheidet. Der Bundesfinanzhof (BFH) in MĂŒnchen hatte 2023 eine Klage gegen den Zuschlag abgelehnt und ihn fĂŒr verfassungskonform erklĂ€rt. Die KlĂ€ger - ein Ehepaar aus Aschaffenburg - hatten zusammen mit dem Bund der Steuerzahler eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gefordert. Laut BFH-Urteil legte der Bund aber schlĂŒssig dar, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursache, auch wenn die Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen seien.
Welche Folgen könnte das Urteil haben?
Sollte das Gericht den Zuschlag fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€ren, wĂŒrde das die kĂŒnftige Bundesregierung vor eine Herausforderung stellen. Denn fĂŒr dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant, die SteuerschĂ€tzer rechnen sogar mit 13,1 Milliarden. Diese Einnahmen wĂŒrden wegfallen und der Bundesregierung schmerzhaft fehlen.Â
Doch es könnte noch schlimmer kommen: Der Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem SolidaritĂ€tszuschlag der vergangenen Jahre zurĂŒckzahlen muss. Das wĂ€ren von 2020 bis 2024 etwa 66,5 Milliarden Euro.Â
Die politische Sprengkraft einer solchen Entscheidung könnte Ă€hnlich groĂ sein wie 2023, als das höchste deutsche Gericht die Verwendung von Corona-Krediten fĂŒr Klimaprojekte als verfassungswidrig bewertete. Damals klaffte plötzlich ein 60 Milliarden Euro groĂes Loch in der Kasse - woran letztlich die Ampel-Regierung zerbrach. Sollte das Gericht den Soli in irgendeiner Weise kippen, mĂŒssten sich auch die Verhandler einer neuen schwarz-roten Koalition nochmal ĂŒber ihre Zahlen beugen - und sie haben ohnehin schon Probleme, sich auf dringend nötige SparbeitrĂ€ge zu einigen.


