VdK kritisiert neue Jobcenter-Weisung zu Sanktionen
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 01:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.deNach den ergänzten internen Vorgaben können Jobcenter unter anderem dann eine Pflichtverletzung annehmen, wenn Leistungsbezieher ein Bewerbungsgespräch durch ihr Verhalten scheitern lassen. Als Beispiel nennt die Bundesagentur Bewerber, die "stark ungepflegt oder alkoholisiert" zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen und deshalb vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
Bentele warnte vor den Folgen der Formulierungen. "Diese fehlende Klarheit schafft Rechtsunsicherheit, sowohl für die Mitarbeitenden der Jobcenter als auch für die Leistungsbeziehenden, und öffnet Willkür Tür und Tor", sagte sie. Gerade im Bereich der Existenzsicherung brauche es verlässliche und eindeutige Regeln. Zudem seien in den Regelsätzen "nur sehr begrenzte Mittel für Bekleidung und Hygiene" vorgesehen.
