Breite, Kritik

Breite Kritik an Umgang der Bundesregierung mit Scholz-Mails

19.12.2024 - 11:18:05

Der Umgang der Bundesregierung mit dienstlichen MailfĂ€chern des heutigen Kanzlers Olaf Scholz (SPD) aus seiner Zeit als Bundesfinanzminister stĂ¶ĂŸt auf breite Kritik.

Die Parlamentarische StaatssekretĂ€rin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski, hatte am 4. Dezember im Bundestag erstmals bestĂ€tigt, dass ein solches Postfach "in den Systemen" des bundeseigenen Dienstleisters ITZ Bund "bis heute vorhanden" sei. Zuvor hatte die Bundesregierung wiederholt ausweichend auf Fragen nach den Scholz-Mails reagiert. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer, auf dessen Fragen Ryglewski im Bundestag mit ihren Aussagen reagiert hatte, Ă€ußerte jetzt scharfe Kritik: "Hier wurde mit uns ĂŒber Monate hinweg ein Versteckspiel getrieben", sagte er der "Welt". "Wir mĂŒssen davon ausgehen, dass der Inhalt dieser Mails brisant ist." Ryglewski hatte im Bundestag zudem erklĂ€rt, dass die Mails dem Datenschutz unterlĂ€gen.

"GrundsĂ€tzlich" habe nur der heutige Kanzler Zugriff. Auch diese Aussage sorgt jetzt fĂŒr Widerspruch. Der Archivrechtler Thomas Henne bezeichnete die Aussagen von Ryglewski als "bestĂŒrzend". Das dauerhafte "Einfrieren" eines Mailaccounts, "damit nur der Inhaber des Accounts noch Zugriff hat", sei "eine im deutschen Recht nicht vorgesehene Form der Eigenarchivierung", so der Experte der "Welt". Zudem bleibe in den AusfĂŒhrungen der StaatssekretĂ€rin offen, ob Scholz im Rahmen des ihm gewĂ€hrten Zugangs auch die Möglichkeit habe, nachtrĂ€glich Mails zu löschen, was aus Hennes Sicht "evident rechtswidrig wĂ€re". "Wenn sich die Mails wie aktuell in einer Stelle der laufenden Verwaltung befinden, ist der Zugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen möglich", bekrĂ€ftigte Henne. Etwas vorsichtiger Ă€ußerte sich ein Sprecher der Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, in der "Welt". "Sofern das E-Mail-Postfach amtliche Informationen beinhaltet", so der Sprecher, bestehe "grundsĂ€tzlich ein Anspruch nach IFG", soweit keine AusschlussgrĂŒnde, etwa wegen des Datenschutzes, einschlĂ€gig seien. "BezĂŒglich der korrekten Veraktung und anschließenden Archivierung von VorgĂ€ngen gibt es offenkundig weiterhin großen Handlungsbedarf", kommentierte der GrĂŒnen-Abgeordnete Konstantin von Notz den Vorgang. Auch zwei AnwĂ€lte, die seit Jahren AuskunftsfĂ€lle behandeln, bejahten eine Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes im Fall der Scholz-Mails aus dem Finanzministerium. "Wenn der ehemalige Finanzminister sein dienstliches Mailpostfach - wie es den Vorschriften entspricht - zu dienstlichen Zwecken verwendet hat, dann handelt es sich bei den E-Mails um amtliche Informationen", sagte der Berliner Anwalt David Werdermann: "Das heißt jede Person hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsĂ€tzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu den E-Mails." Ähnlich sieht es der Pinneberger Anwalt Wilhelm Mecklenburg, der selbst Co-Autor eines juristischen Kommentars zum IFG ist. Die Mail-Korrespondenz des Bundesfinanzministers unter einer amtlichen Adresse bestehe sicher ganz ĂŒberwiegend aus amtlichen Informationen, sagte auch er. "Hier ganz pauschal zu sagen, wegen des Schutzes personenbezogener Daten dĂŒrfte nur dem Autor der Mails informatorischer Zugang gewĂ€hrt werden, ist sicher falsch", urteilt der Experte. Das AbgeordnetenbĂŒro von Olaf Scholz, das Bundesfinanzministerium sowie das fĂŒr das Kanzleramt zustĂ€ndige Bundespresseamt ließen aktuelle Fragen zu den VorgĂ€ngen bisher unbeantwortet.

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