Breite Kritik an Umgang der Bundesregierung mit Scholz-Mails
19.12.2024 - 11:18:05"GrundsĂ€tzlich" habe nur der heutige Kanzler Zugriff. Auch diese Aussage sorgt jetzt fĂŒr Widerspruch. Der Archivrechtler Thomas Henne bezeichnete die Aussagen von Ryglewski als "bestĂŒrzend". Das dauerhafte "Einfrieren" eines Mailaccounts, "damit nur der Inhaber des Accounts noch Zugriff hat", sei "eine im deutschen Recht nicht vorgesehene Form der Eigenarchivierung", so der Experte der "Welt". Zudem bleibe in den AusfĂŒhrungen der StaatssekretĂ€rin offen, ob Scholz im Rahmen des ihm gewĂ€hrten Zugangs auch die Möglichkeit habe, nachtrĂ€glich Mails zu löschen, was aus Hennes Sicht "evident rechtswidrig wĂ€re". "Wenn sich die Mails wie aktuell in einer Stelle der laufenden Verwaltung befinden, ist der Zugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen möglich", bekrĂ€ftigte Henne. Etwas vorsichtiger Ă€uĂerte sich ein Sprecher der Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, in der "Welt". "Sofern das E-Mail-Postfach amtliche Informationen beinhaltet", so der Sprecher, bestehe "grundsĂ€tzlich ein Anspruch nach IFG", soweit keine AusschlussgrĂŒnde, etwa wegen des Datenschutzes, einschlĂ€gig seien. "BezĂŒglich der korrekten Veraktung und anschlieĂenden Archivierung von VorgĂ€ngen gibt es offenkundig weiterhin groĂen Handlungsbedarf", kommentierte der GrĂŒnen-Abgeordnete Konstantin von Notz den Vorgang. Auch zwei AnwĂ€lte, die seit Jahren AuskunftsfĂ€lle behandeln, bejahten eine Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes im Fall der Scholz-Mails aus dem Finanzministerium. "Wenn der ehemalige Finanzminister sein dienstliches Mailpostfach - wie es den Vorschriften entspricht - zu dienstlichen Zwecken verwendet hat, dann handelt es sich bei den E-Mails um amtliche Informationen", sagte der Berliner Anwalt David Werdermann: "Das heiĂt jede Person hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsĂ€tzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu den E-Mails." Ăhnlich sieht es der Pinneberger Anwalt Wilhelm Mecklenburg, der selbst Co-Autor eines juristischen Kommentars zum IFG ist. Die Mail-Korrespondenz des Bundesfinanzministers unter einer amtlichen Adresse bestehe sicher ganz ĂŒberwiegend aus amtlichen Informationen, sagte auch er. "Hier ganz pauschal zu sagen, wegen des Schutzes personenbezogener Daten dĂŒrfte nur dem Autor der Mails informatorischer Zugang gewĂ€hrt werden, ist sicher falsch", urteilt der Experte. Das AbgeordnetenbĂŒro von Olaf Scholz, das Bundesfinanzministerium sowie das fĂŒr das Kanzleramt zustĂ€ndige Bundespresseamt lieĂen aktuelle Fragen zu den VorgĂ€ngen bisher unbeantwortet.


