SVR hĂ€lt Zustrombegrenzungsgesetz fĂŒr teils rechtlich unzulĂ€ssig
31.01.2025 - 16:08:16
"Der Gesetzentwurf war ursprĂŒnglich als Gegenentwurf zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht worden und deshalb auch nicht grĂŒndlich beraten worden. Es fehlt deshalb auch an einer grĂŒndlichen FolgenabschĂ€tzung", sagte Kluth der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe).
Problematisch sei vor allem die unbefristete Aussetzung des Familiennachzugs fĂŒr subsidiĂ€r Schutzberechtigte. "Diese ist mit Blick auf das Grundrecht auf Familieneinheit nach dem Grundgesetz und der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention in dieser Form sicher nicht zulĂ€ssig", sagte der Migrationsrechtler.
"Dass die Bundespolizei eine Abschiebungshaft beantragen können soll, ist nicht problematisch, wohl aber die nicht im Gesetz, sondern im FĂŒnf-Punkte-Plan angefĂŒhrte Zielsetzung, alle ausreisepflichtigen Personen ohne zusĂ€tzliche Anforderungen wie eine Fluchtgefahr in Haft zu nehmen. Das verstöĂt gegen die RĂŒckfĂŒhrungsrichtlinie und auch gegen das Grundrecht der Freiheit der Person aus dem Grundgesetz", so der SVR-Vorsitzende.
Das sogenannte "Zustrombegrenzungsgesetz" beziehe sich mit seinen Neuregelungen vor allem auf den Familiennachzug und damit eine Form der regulĂ€ren Migration sowie die RĂŒckfĂŒhrung, erklĂ€rte der Jurist.
"Die EindĂ€mmung der irregulĂ€ren Einreise soll durch die Anordnung von GrenzschlieĂungen erfolgen, die nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion ohne GesetzesĂ€nderung angeordnet werden können. Nur diese MaĂnahme wĂŒrde dazu beitragen, die irregulĂ€re Migration einzudĂ€mmen. Sie wĂ€re aber nach meiner Ansicht europarechtswidrig", so Kluth weiter.


