Islamismus-Debatte: Seyran Ates kritisiert Zehn-Punkte-Plan der Regierung
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Berliner Frauenrechtlerin Seyran Ates hält den Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus für unzureichend. Anlass ist der islamistische Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin, nach dem die Bundesregierung neue Maßnahmen vorgelegt hat.
Ates begrüßt Konsequenzen, sieht aber Lücken
Grundsätzlich begrüßt Ates, dass die Bundesregierung auf den Anschlag reagiert und Konsequenzen zieht. Sie machte zugleich deutlich, dass aus ihrer Sicht zentrale Fragen offengeblieben sind. Wenn ein bereits als Gefährder bekannter und wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilter Mensch auf freiem Fuß sei, müsse sich der Rechtsstaat ernsthaft fragen, ob seine Instrumente zur Gefahrenabwehr ausreichen und konsequent eingesetzt werden.
Eine elektronische Fußfessel könne bei entsprechend hoher Gefährdung ein sinnvolles Instrument sein, sagte sie. Die bisherige Praxis im Umgang mit Gefährdern stellt Ates damit grundsätzlich infrage, ohne konkrete Maßnahmen rundweg abzulehnen.
Forderung nach früherer Bekämpfung von Islamismus
Ates betonte, in der Debatte fehle weiterhin eine zweite, mindestens ebenso wichtige Ebene. Islamismus dürfe nicht erst bekämpft werden, wenn aus einer Ideologie bereits eine konkrete Anschlagsgefahr geworden sei. Aus ihrer Sicht müsse deutlich früher angesetzt werden.
Islamistische Radikalisierung beginne nicht mit dem Messer, dem Auto oder einem konkreten Anschlagsplan. Sie setze dort an, wo Menschen beigebracht werde, die freiheitliche Gesellschaft, die Gleichberechtigung von Frauen, die Rechte queerer Menschen, religiöse Vielfalt und demokratische Grundwerte abzulehnen. Hier sieht die Frauenrechtlerin die Ursprünge einer Entwicklung, aus der später Täter hervorgehen können.
Prävention in Bildung, Gemeinden und sozialen Medien
Deshalb fordert Ates neben sicherheits- und strafrechtlichen Maßnahmen eine viel entschiedenere Präventionspolitik. Diese müsse in Schulen, in der religiösen Bildung, in den sozialen Medien und innerhalb der muslimischen Gemeinschaften ansetzen. Nur wenn dort gegen menschenfeindliche Einflüsse vorgegangen werde, lasse sich verhindern, dass islamistische Ideologie überhaupt Fuß fasst.
Der Anschlag auf den Christopher Street Day habe auf schreckliche Weise gezeigt, wohin islamistische Menschenfeindlichkeit führen könne, sagte die Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin. In dieser Moschee beten Männer und Frauen gemeinsam, und auch queere Menschen werden akzeptiert. Die Einrichtung steht damit bewusst für ein inklusives, liberal geprägtes Islamverständnis.
Regierungsplan mit Fokus auf Strafrecht und Gefährder
Die Bundesregierung setzt in ihrem Zehn-Punkte-Plan vor allem auf strafrechtliche und sicherheitsbehördliche Anpassungen. Der am Mittwoch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) präsentierte Plan sieht unter anderem härtere Strafen für schwere Messerangriffe vor.
Außerdem soll bei Bewährungsentscheidungen ein stärkerer Fokus auf Sicherheitsinteressen gelegt werden. Ziel ist es, Gefährder nach Verurteilungen nicht leichtfertig auf freien Fuß zu setzen. Aus dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day will die Bundesregierung so rechtliche und organisatorische Konsequenzen ziehen.
Ates fordert jedoch, aus dem Vorfall nicht nur den Schluss zu ziehen, Gefährder besser zu überwachen. Aus ihrer Sicht müsse auch der ideologische Nährboden ernst genommen werden, aus dem solche Täter hervorgehen. Nur die Kombination aus konsequenter Gefahrenabwehr und vorbeugender Prävention könne verhindern, dass sich islamistische Menschenfeindlichkeit erneut gegen Veranstaltungen wie den Christopher Street Day richtet.
Die Kritik der Berliner Frauenrechtlerin Seyran Ates trifft auf eine seit dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin deutlich verschärfte Debatte über den Umgang des Staates mit islamistischem Terrorismus. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgestellte Zehn-Punkte-Plan setzt vorrangig auf strafrechtliche Verschärfungen und mehr Überwachung von Gefährdern. Ates lenkt den Blick dagegen auf die Frage, wie frühzeitig eine ideologische Radikalisierung verhindert werden kann.
Schwerpunkt des Regierungsplans
Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht die Bundesregierung unter Druck, Sicherheitslücken zu schließen. Der Plan sieht unter anderem härtere Strafen für schwere Messerangriffe und einen stärkeren Fokus auf Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen vor. Damit soll die Justiz stärker verpflichtet werden, Risiken durch bekannte Gefährder zu berücksichtigen, wenn über Haftverschonung oder Bewährung entschieden wird. Instrumente wie elektronische Fußfesseln, die Ates ausdrücklich erwähnt, gehören in diesen sicherheitsorientierten Ansatz.
Prävention und gesellschaftliche Verantwortung
Ates betont jedoch, dass strafrechtliche und polizeiliche Maßnahmen allein nicht ausreichen, wenn islamistische Ideologie weiterhin in Milieus vermittelt wird, in denen Gleichberechtigung, Rechte von queeren Menschen und demokratische Grundwerte abgelehnt werden. Sie fordert eine Präventionspolitik, die im Bildungsbereich, in der religiösen Unterweisung, in sozialen Medien und innerhalb muslimischer Gemeinschaften ansetzt. Damit knüpft sie an eine länger laufende Debatte an, wonach Deradikalisierung und Wertevermittlung zentral sind, um Anschlagsplanungen zuvorzukommen.
Bedeutung für Betroffene und Öffentlichkeit
Für die Community des Christopher Street Day ist der Anschlag ein Angriff auf Sichtbarkeit und Sicherheit queerer Menschen. Zugleich macht der Fall die besondere Verantwortung deutlich, die der Staat gegenüber als Gefährder bekannten Personen hat. Die Diskussion um den Zehn-Punkte-Plan wird deshalb nicht nur juristisch geführt, sondern berührt Grundfragen des Zusammenlebens: Wie schützt man gefährdete Gruppen, ohne ganze Religionsgemeinschaften unter Generalverdacht zu stellen? Ates' Hinweis auf den „ideologischen Nährboden“ zielt auf genau diese Balance zwischen konsequenter Gefahrenabwehr und langfristiger, freiheitsorientierter Prävention.
