Bundespolizei schiebt zwei Personen nach Afghanistan und Syrien ab
14.01.2026 - 19:37:44Demnach wurde die eine Person von MĂŒnchen, die andere von Frankfurt am Main ausgeflogen. Die Asylbewerber waren wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte verurteilt worden. Auf den FlĂŒgen wurden beide Personen von SpezialkrĂ€ften begleitet.
"Es geht um Konsequenz und Klarheit gegenĂŒber StraftĂ€tern", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Zeitung. "Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan werden verstetigt. Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen."
Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind rechtlich umstritten. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages etwa kam im MĂ€rz 2024 zu dem Fazit, dass "aufgrund der desolaten Sicherheitslage und der vielerorts prekĂ€ren humanitĂ€ren Lage in Syrien und Afghanistan" Artikel 3 der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention, also das Verbot der Folter, "etwaigen Abschiebungen in diese Staaten regelmĂ€Ăig entgegenstehen" werde. Dies lege auch die Spruchpraxis des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte betreffend den Fall "Syrien" nahe.


